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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

von GB5807.10.2009 | 20:57
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2 Antworten

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Ich bin 1958 geboren und seit 1980 mit 90% GDB und Merkzeichen G behindert. Ich war immer der Meinung, dass ich mit 60 Jahren die Altersrente ohne Abschlag erhalte. Stimmt das noch ?? Ich werde mit 60 Jahren über 40 Beitragsjahre haben. Wann kann ich frühestens meine Altersrente beziehen a) mit Abschlag b) ohne Abschlag ???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Geburtsjahrgänge ab 1952 haben sich durch die "Rente mit 67" Neuregelungen für die Inanspruchnahme von Altersrenten ergeben.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann bei Geburtsjahrgang 1958 und Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen frühestens ab dem 61. Lebensjahr und mit einem Abschlag von 10,8% in Anspruch genommen werden.

Ohne Abschlag kann die Rente erst ab dem 64. Lebensjahr gezahlt werden.

Ein Rentenbezug bereits ab dem 60. Lebensjahr ist für Sie nicht mehr möglich.

1 Antworten

Wolfgangam 07.10.2009 | 21:49
Hallo GB58, für Jahrgang '58 wurde der Beginn der AR für schwer behinderte Menschen auf 61 angehoben - davor ist kein Beginn einer AR mehr möglich. Im gleichen Zuge liegt Ihr Beginn der ungekürzten Rente auch 1 Jahr später, also mit 64. Mit 61 haben Sie daher einen Abschlag von 10,8 %. Gruß w.
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