Hallo Experte,
arbeiten sie im Sinne der Rentenversicherung?
Dies wurde auch in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung in NRW so bestätigt.
Es müssen 2 Rentenanträge gestellt werden:
EM-Rente 2019 höher als eine Altersrente: Gesetzgeber hat die Situation erkannt
Dem Gesetzgeber war im laufenden Gesetzgebungsverfahren bewusst, dass es im Hinblick auf die die neue EM-Rente und einer vorgezogenen Altersrente zu der „eigenartigen“ Situation kommen kann, dass die Erwerbsminderungsrente im monatlichen Zahlbetrag höher ausfallen kann, als die Altersrente.
Er hat eine gesetzliche Regelung für die Geltung der höheren Rente angepasst. Den § 89 SGB VI. Diese Vorschrift regelt die Rangfolge und Geltung von mehreren Rentenansprüchen gleichzeitig. Im RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wurde diese Regelung zu Gunsten der Versicherten geändert.
EM-Rente 2019 höher als eine Altersrente: Neuregelung des § 89 SGB VI im Detail
Dem Absatz 1 der bisher geltenden Regelung des § 89 SGB VI wurde eine sperrige Neuregelung angefügt.
Diese sagt sinngemäß folgendes aus:
Ist schon eine Rente bezahlt worden und wird für denselben Zeitraum eine höhere oder im Rang höhere Rente bewilligt, so ist der Rentenbescheid über die niedriger Rente vom Beginn der laufenden Zahlung der höheren oder im Range höheren Rente aufzuheben.
Und es gibt einen Rückforderungsverbot gegenüber dem Versicherten für den Fall, dass die deutsche Rentenversicherung an anderen Leistungsträgern zu erstattenden Beträge zusammen mit der niedrigeren Rente den Betrag der höheren Rente oder ranghöheren Rente übersteigen.
Die Neuregelung ist am Tage nach der Verkündung am 05.12. 2018 in Kraft getreten, so steht es im Artikel 1 RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vom 28.11.2018 (Bundesgesetzblatt I S. 2016 Nr. 40). Damit greift diese neue Regelung schon im Jahr 2018.
Hintergrund der Neuregelung waren Urteile des Bundessozialgerichts vom 07.04.2016 und vom 25.Mai 2018, Aktenzeichen B 13 R 33/15 R. Wurde ein Rentenbescheid über die niedrigere Rente bindend, so konnte wegen den Regelungen der §§ 45, 48 SGB X dieser Bescheid nicht mehr zurückgenommen werden. Eine solche Regelung verstößt gegen die Vorgaben des § 89 SGB VI.
§ 89 Absatz 1 Satz 3 SGB VI bewirkt jetzt im positiven Sinne zu Gunsten des Versicherten, dass in den Fällen des rückwirkenden Zusammentreffens von Renten eine Bescheidaufhebung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann. Dadurch werden aber auch Doppelzahlungen von Versichertenrenten vermieden, auf die kein Vertrauen bestehen kann.
Für den Zeitraum des Zusammentreffens der Rentenansprüche bis zum Aufhebungszeitpunkt gilt der Anspruch auf die höhere oder ranghöhere Rente bis zur Höhe der bereits gezahlten niedrigeren oder rangniedrigeren Rente als erfüllt= Fiktion der Erfüllung!
Es müssen weiter zwei Rentenanträge gestellt werden!
Einmal der Rentenantrag auf die Altersrente und der Antrag auf die Erwerbsminderungsrente. Ob hier im Sinne der Meistbegünstigung die Deutsche Rentenversicherung für Sie einen Antrag auf eine EM-Rente annehmen müsste, bleibt abzuwarten. Da aber nur der Versicherte die Anspruchsvoraussetzungen für seinen Anspruch auf eine EM-Rente kennt, ist aus unserer Sicht zwingend ein Antrag auf die EM-Rente zu stellen! Und zwar neben der Altersrente!