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Experten-Antwort

Altersrente mit 45 Arbeitsjahren - frühstmöglicher Beginn

von Peter_03.04.2015 | 15:17
2524 Ansichten
9 Antworten

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Nach derzeitigem Stand des Rentengesetzes kann ich zum 01.03.2020 in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen. Ich habe im Juli 2017 insgesamt 45 Arbeitsjahre gearbeitet. Aus gesundheitlichen, und den hohen fachlichen Anforderungen der IT-Branche, denen ich nicht mehr gewachsen bin, würde ich gerne ab August 2017 mit der Arbeit aufhören. Dieses käme der Firma auch entgegen. Kann ich die Zeit (30 Monate) bis zum 01.03.2020 mit Arbeitslosigkeit oder „Nichts tun“ verbringen und dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Ist das möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter_,

wenn Sie bereits mit dem Ausscheiden bei Ihrer Firma die 45 Jahre für die Wartzeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt haben, können Sie diese Rente auch in Anspruch nehmen, wenn Sie vor dem eigentlichen Rentenbeginn "nichts" mehr gemacht haben oder arbeitslos waren.

Bitte lassen Sie sich auf jeden Fall vorher noch individuell beraten, ob Sie tatsächlich die Wartzezeit erfüllen und zu welchem Zeitpunkt Sie die Rente tatsächlich in Anspruch nehmen können.

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8 Antworten

SozPolam 03.04.2015 | 15:28
Ach schau an: Weil Sie keine Lust mehr haben, wie andere auch bis zum rechtmäßigen Rentenbeginn zu arbeiten, wollen Sie sich herumdrücken und die Solidargemeinschaft der Werktätigen und Beitragszahler soll Ihre Faulenzerei mit ihren Beiträgen bezahlen?! Wenn Sie schon nichts mehr tun wollen ab 2017, dann unterhalten Sie sich gefälligst vom Ersparten und schmarotzen Sie sich nicht durch die Gesellschaft! Sonst ab ins Zuchthaus!
GroKoam 03.04.2015 | 16:19
Ja das ist möglich.
Heinrich G.am 03.04.2015 | 18:13
Sie haben recht, 45 J. Beitrag reicht, wir leben nicht ewig. Ich habe das auch so vor, die Jahre fliegen dahin.
Herz1952am 03.04.2015 | 19:18
Hallo Peter_ schauen Sie mal unter dem Beitrag "von Eddi" v. 15.04.15, 02.49 Uhr. Daraus müssten Sie es auch erkennen. Es gilt für Sie 63 + xMonate. wenn ich nicht irre. [Spass ein] Jetzt haben die IT-Leute schon den halben Osten in Besitz, womöglich noch die EZB, und wollen noch ungekürzte Rente und das bei einem "Mindestlohn" von 8,5 tsd € im Monat. Verstehe, die BBG in der RV war ständig - bisher - überschritten. Der Spassfaktor lag womöglich nur bei 6-€/Std. Kann man/frau ja verstehen [Spass aus]. Herz1952
Schilas Mamaam 03.04.2015 | 20:15
Jetzt haben die IT-Leute schon den halben Osten in Besitz, womöglich noch die EZB, und wollen noch ungekürzte Rente und das bei einem "Mindestlohn" von 8,5 tsd € im Monat. Verstehe, die BBG in der RV war ständig - bisher - überschritten. Der Spassfaktor lag womöglich nur bei 6-€/Std. Kann man/frau ja verstehen [Spass aus]. Herz1952
Herzilein ! Huch! in einen Beitrag vom 15.04.2015 kann wohl Niemand reinschauen - jedenfalls nicht am heutigen Tag, weil - es ist der 03.04.2015
Gackiam 03.04.2015 | 20:32
Da lachen ja die Hühner. Geht Eierlegen!
Herz1952am 04.04.2015 | 14:14
Ihr bekommt von mir das "Detektiv-Diplom".
Herz1952am 07.04.2015 | 11:39
Schilas Mama, Danke für die Berichtigung. Ich wollte doch nur sehen, ob Sie aufgepasst haben (sagte meine Vorgesetzte, als ich Lehrling in der Buchhaltung war und sie einen Fehler gemacht hat). Herz1952
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