Guten Morgen Rosi,
die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie beantragen, wenn Sie das 63.Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben.
Die Altersrente wird nach dem aktuell geltenden Recht berechnet. Dies kann jedoch nicht zu einer Verringerung des Rentenbetrags führen, da mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zur Berechnung herangezogen werden. Sollte sich im Vergleich zu den bisherigen Entgeltpunkten eine Erhöhung ergeben, weil nach Beginn der Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt wurden (z.B. durch einen sog. Minijob oder durch den Bezug von Sozialleistungen), erhöht sich die Altersrente dementsprechend. Für weitere Fragen bezüglich Ihrer Rentenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.