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Altersrente oder weiterhin ALG2

von Franz01.02.2007 | 13:22
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3 Antworten

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ich könnte in Altersrente für schwerbhinderte gehen, bin 61 Jahre alt, ca. 520 EURO an rente beziehe aber 345 EURO ALG2 plus 210 EURO für Unterkunft. muss mich als rentner Freiwillig versichern bei der AOK soll ich schon jetzt in Altersrente gehen oder lieber noch hartz4 beziehen? Bekomme ich zur Altersrente noch weitere Unterstützung zur Kranklenversicherung und zur Miete?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Rentenbezieher besteht im Rahmen der Krankenversicherung versicherungspflicht, wenn der Versicherte in der zweiten Hälfte seines Versicherungslebens zu 90 % bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, familienversichert oder freiwillig versichert war. In diesem Fall wird der Krankenversicherungsbeitrag über die Rente einbehalten. Die Beiträge werden zur Hälfte von Ihnen und zur Hälfte vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger gezahlt. Ist dies nicht der Fall, ist sicherlich eine freiwillige Versicherung erforderlich. Diese wird über den gesetzlichen Rentenversicherungsträger auf Antrag bezuschusst. Die Entscheidung über die Krankenversicherungspflicht oder freiwillige Versicherung trifft die zuständige Krankenkasse.

Ob Sie weiterhin ergänzende Leistungen erhalten können kann vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen sich an die zuständigen Stellen zu wenden.(Arbeitsgemeinschaft, Wohngeldstelle, Sozialamt )

2 Antworten

Bernhardam 01.02.2007 | 16:06
Wichtig ist, ob Sie die 58'er Regelung unterschrieben haben (Bezug von ALG II unter erleichterten Bedingungen). Wenn ja, dann ist es besser für Sie, weiterhin ALG 2 + KdU zu beziehen, denn das ist deutlich mehr als die Rente abzüglich der Kosten für eine freiwillige KV & PV. Wenn nein, also wenn Sie das nicht unterschrieben haben, dann sind Sie eigentlich verpflichtet, eine Rente so früh wie möglich zu beantragen, dazu kann Sie der ALG 2 Träger auch zwingen. Die Rente ist um so höher, je später Sie die Rente beantragen (wegen der Abschläge und aus ALG 2 gezahlter Beiträge). Allerdings befürchte ich, dass Sie wegen der Kosten für die freiwillige KV auch als Rentner auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Es ist also effektiv kein großer Unterschied, aber ich würde zunächst keine Rente beantragen.
Aniam 01.02.2007 | 21:49
Hallo, die ARGE kann Sie auf keinen Fall in eine ungeminderte Altersrente zwingen. Da auch die Personen, die während des Arbeitslosengeld-II-Bezuges das 58. Lebensjahr vor dem 01.01.2008 vollenden nur in die Rente ohne Abschläge gezwungen werden können. Das ergibt sich aus den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 5 SGB II (www.tacheles-sozialhilfe.de). Wenn Sie Altersrente beziehen, können Sie nur noch Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Die ARGE ist für Sie nicht mehr zuständig. Ab dem 65. Lebensjahr kommen dann Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Frage. Nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Vorschriften können Sie nicht in eine Rente mit Abschlägen gezwungen werden, egal ob Sie die so genannte § 428er-Erklärung unterschrieben haben oder nicht. Viele Grüße! Ani
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