Hallo Klaus,
die Altersrente trifft mit einer Leistung aus der Unfallversicherung zusammen. Sie ist nur insoweit zu zahlen, als sie zusammen mit der Leistung aus der Unfallversicherung den maßgebenden Grenzbetrag nicht überschreitet.
Summe der Rentenbeträge:
Rente aus der RV 1540 EUR
abzüglich 15 % des Leistungsanteils der knappsch.RV
von 810 EUR 121,50 EUR
zu berücksichtigende Rente 1418,50 EUR
Leistung aus der Unfallversicherung 1600 EUR
abzüglich Grundrente nach dem BVG ( MdE 90%) 678 EUR
verbleiben 922,00 EUR
Summe der Rentenbeträge 2340,50 EUR
Ermittlung des Grenzbetrages
Jahresarbeitsverdienst 32000 EUR
70% von einem Zwölftel dieses Betrages 1867 EUR
vervielfältigt mit dem Faktor 1,0000
ergibt einen Grenzbetrag von 1867,00 EUR
Die Summe der Rentenbeträge von 2340,50 EUR
übersteigt den Grenzbetrag um 473,50 EUR
Die Rente der RV von 1540,00 EUR
ist um den Betrag von 473,50 EUR
zu vermindern. Sie beträgt somit 1066,50 EUR
Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Berechnung vor Vollendung des 65. Lebensjahres !