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Altersteilzeit

von Reinhard14.08.2008 | 11:49
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4 Antworten

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Mein AG zahlt nur für 5 Jahre die Aufstockung für Alters-teilzeit. Kann ich eine Altersteilzeit von 8 Jahren vereinbaren und für die letzten 3 Jahre auf die Austockung verzichten. Ich wäre dann 63 Jahre und könnte Altersrente mit Abschlägen erhalten.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Reinhard,

grundsätzlich hat der Arbeitgeber während der Altersteilzeit eine Aufstockung zu zahlen. Dies ist gesetzlich geregelt. Sofern keine Aufstockung erfolgt, handelt es sich nicht mehr um Altersteilzeit, sondern lediglich um eine Teilzeitbeschäftigung aufgrund der Verringerung der Arbeitszeit. Eine weitere Voraussetzung von Altersteilzeit ist, dass Sie nach Ende der Altersteilzeit sofort einen Rentenanspruch haben. In Ihrem Fall hieße das, dass sie die Altersteilzeit erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres beginnen können, wenn der Arbeitgeber nur eine Altersteilzeit von 5 Jahren anbietet und sie frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es geht hier nur um die Aufstockung durch den Arbeitgeber und nicht um eine evtl. Förderung durch die Agentur für Arbeit. Es ist für die Rentenversicherung völlig unerheblich ob die Agentur für Arbeit zahlt oder nicht. Sofern jedoch der Arbeitgeber nur ein Entgelt aufgrund der Arbeitszeitverkürzung zahlt und kein höheres Entgelt (mindestens 70 % Entgelt bei nur 50 % Arbeitsleistung) handelt es sich nicht um eine Altersteilzeit.

2 Antworten

Schwarzwälderam 14.08.2008 | 13:34
Sie können auch länger ATZ vereinbaren, allerdings müssen die geförderten Monate immer in der Mitte des Gesamtzeitraumes liegen. Bei 8 Jahren mit 5 Jahren Förderung müßten Sie also erst 1,5 Jahre ohne Aufstockung auskommen, würden dann für 5 Jahre die Aufstockung bekommen und müßten dann nochmal 1,5 Jahre ohne Aufstockung auskommen. Rentenrechtlich spielt es keine Rolle, ob eine Förderung vom Arbeitsamt vorliegt, Hauptsache es sind mindestens zwei Jahre mit aufgestockten ATZ Beiträgen vorhanden.
Schwarzwälderam 14.08.2008 | 15:35
Die Auskunft ist m.E. so nicht richtig.Meine Variante ist sehr wohl möglich. Ob die Zeiten ohne Aufstockung ATZ sind oder nicht ist doch für den Rentenanspruch Jacke wie Hose. Hauptsache es liegen mindestens 24 Monate ATZ nach dem 55 Lebensjahr vor.
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