Hallo Anna,
Alterteilzeit, die nach dem Altersteilzeitgesetz gefördert werden soll, muss vor dem 01.01.2010 beginnen und muss auch mindestens bis zu dem Termin abgeschlossen werden, zu dem der Arbeitnehmer den frühstmöglichen Rentenanspruch hat. Ein späterer Beginn als 2009 ist zwar möglich, wird aber nicht durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.