Hallo Fragender,
für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind neben der Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübte Beschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständige Tätigkeiten unschädlich. Dies gilt – abweichend von der Altersteilzeitbeschäftigung im förderrechtlichen Sinne – unabhängig von deren Umfang.
Bezüglich Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.