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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Leiharbeit

von Michael Junkes03.01.2012 | 12:43
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3 Antworten

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Hallo, ich habe in diesem forum mehrfach gelesen, dass man beim eigenen Arbeitgeber in der Freistellungsphase (Blockmodell) nicht mehr arbeiten darf . Ist es denn möglich, dass mein Arbeitgeber mich im Rahmen einer Arbeitgeberüberlassung "ausleiht"? Vielen Dank und liebe Grüße Michael Junkes

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Junkes,

maßgeblich wäre in diesem Fall, mit welchem Arbeitgeber der Vertrag für die Nebentätigkeit geschlossen und von welchem Arbeitgeber das Entgelt gezahlt wird. Ist dies in beiden Fällen nicht der bisherige Arbeitgeber, so liegt ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber vor.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ihre Annahme ist richtig. Die Anweisung gilt nur für die aktive Hauptbeschäftigung und speziell bei Altersteilzeitarbeit nur für die Erwerbsphase.

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1 Antworten

Michael Junkesam 04.01.2012 | 10:12
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Eine kleine Frage habe ich noch, auf die ich beim Stöbern auf Ihrer Homepage gestossen bin: In der Arbeitsanweisung R11.18 zu § 5 Abs. 2 SGB6 steht in den letzten beiden Absätzen, dass im Rahmen der Leiharbeit eine "andere Tätigkeit" ausgeübt werden müsse als bei der Hauptbeschäftigung. Auf Grund Ihrer Auskunft gehe ich davon aus, dass diese Anweiung nur für den Fall der aktiven Hauptbeschäftigung gilt und nicht für die Freistellungsphase. In der Freistellungsphase ist ja auch ohnehin nur ein 400€-Job möglich, so dass eine Umgehung der Sozialversicherungsabgaben nicht relevant ist.
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