Hallo Michael Junkes,
maßgeblich wäre in diesem Fall, mit welchem Arbeitgeber der Vertrag für die Nebentätigkeit geschlossen und von welchem Arbeitgeber das Entgelt gezahlt wird. Ist dies in beiden Fällen nicht der bisherige Arbeitgeber, so liegt ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber vor.