Hallo Gerhard K.,
die Altersteilzeit muss natürlich nicht bis zum Beginn der Regelaltersrente vereinbart werden, sondern bis zu dem Beginn der von Ihnen gewünschten Altersrente.
Die Altersrente für den Jahrgang 1956 würde nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten beginnen, wenn auch die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.
Aufgrund Ihres Geburtsmonats 09/1956 würde sich somit als Rentenbeginn der 01.06.2020 ergeben. Sofern die Wartezeit von 45 Jahren erst danach erfüllt wird, kann die Rente erst mit dem Monat nach Erfüllung der Wartezeit beginnen.