Hallo Elch,
wenn ich mich mißverständlich ausgedrückt haben sollte, möchte ich hier - auch wenn Sie Ihre Frage eigentlich an die Redaktion gerichtet haben - nochmals folgendes klarstellen: Ich habe die Frage von Schiko so interpretiert, dass sie sich genau auf die (eine) Person bezog, die in besagter Entscheidung vor dem BSG Recht bekommen hat. Weitere Nachzahlungsfälle sind mir nicht bekannt. Die Rentenversicherungsträger folgen diesem Urteil bisher nicht über den Einzelfall hinaus. Die Gründe dafür wurden von "-" in seinem Beitrag von 22.05.2007, 0:10 Uhr recht anschaulich dargestellt. Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen.