Hallo Melli43,
bitte setzen Sie sich mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und bitten um Überprüfung, ob und inwieweit eine Beendigung der ambulanten Reha-Maßnahme und eine Neubewilligung einer stationären Maßnahme in Ihrem Einzelfall denkbar wäre.