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Experten-Antwort

Anrechnung auf Wartzeit

von C. Böttcher10.02.2017 | 11:50
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10 Antworten

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Hallo, wenn nach einer Aussteuerung des KG der ALG Bezug nach §145 SGB III im Anschluss erfolgt und dies die Wartezeit der 45 Jahre um 8 KM verhindert, geht das doch nicht einher mit der Intention des Gesetzgebers der mit den Anspruchsvoraussetzungen der Rentenart nur Missbrauch vermeiden wollte. Gibt es vielleicht Erfahrungen oder gar Rechtsprüche, die in der Konstellation KG Aussteuerung anschließender Bezug von ALG eine Ausnahme bezüglich der Voraussetzung kein ALG in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits W*lfgang zutreffend beschrieben hat, ist noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Problematik ergangen.

Mir ist bisher auch nur das zitierte LSG Urteil bekannt.

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9 Antworten

W*lfgangam 10.02.2017 | 14:29
Zitat von C. Böttcher anzeigenausblenden
Hallo C. Böttcher, nein. Die gesetzlich vorgegeben Linie - ALG-Anrechnung nur bei vollständiger Betriebsausgabe oder Insolvenz - ist bisher gerichtlich nicht gekippt worden, auf Ebene LSG dafür bereits bestätigt. Ausgangslage/Kurzzitat: "Der im August 1951 geborene, bei einem großen Stuttgarter Automobilhersteller beschäftigte Versicherte beendete aus gesundheitlichen Gründen sein Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zum 31.12.2011 und erhielt eine Abfindung in Höhe von 45.000 €. Anschließend bezog er 2 Jahre Arbeitslosengeld bis zum 31.12.2013." http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/E… Nun liegt natürlich noch keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung ...das wird wohl noch ein paar Jahre dauern. Gruß w.
C. Böttcheram 10.02.2017 | 16:39
Okay, vielen Dank. Ist es denn dann empfehlenswert bei Umschwenken auf eine ungünstige Rentenart insoweit Widerspruch einzulegen, dass man die Rentenart nur vorläufig - bis zu einem anderen Gerichtsentscheid - anerkennt?
W*lfgangam 10.02.2017 | 18:56
Zitat von C. Böttcher anzeigenausblenden
Hallo C. Böttcher, 'verfahrenstechnisch' beantragen Sie beide Rentenarten - die für besonders langjährig Versicherte wird zunächst nach der aktuellen Rechtslage abgelehnt; die für langjährig Versicherte wird gezahlt, sonst stehen Sie ja ohne Einkommen da. Gegen die Ablehnung der AR bes. langj. Versicherte können Sie Widerspruch einlegen, bereits mit der 'Einwilligung' im Hinblick auf laufende Verfahren in dieser 'ALG-2-Jahres-Sache' die Entscheidung bis zu end-gerichtlichen Entscheidung auszusetzen. Ob sich die DRV darauf einlässt ? ...ist ein Versuch wert. Andernfalls sind Sie vielleicht wg. nicht anhängigem eigenem Verfahren/kein Widerspruch erfolgte aus der Sache raus. In der Vergangenheit gab es andere Fallgestaltungen, wo BSG/BVerfG abgewartet und anhängige Widersprüche erst dann abschließend beurteilt worden sind - und ohne Widerspruch keine positive Korrektur erfolgte. Rein von 'Amtswegen' wird da nicht immer allgemein zugunsten der Versicherten nachgebessert. Gruß w.
KSCam 10.02.2017 | 19:55
....und wenn die DRV sich nicht auf den von W*lfgang vorgeschlagenen Weg der "Aussetzung des Verfahrens" einlässt, klagen sie halt gegen den abgelehnten Widerspruch und ziehen das Verfahren durch die Instanzen...... In 5 - 10 Jahren wissen Sie dann vielleicht ob Sie gewonnen oder verloren haben. Viel Spaß und gute Nerven wünsche ich hierbei.
C. Böttcheram 13.02.2017 | 08:04
Na dann ran an den Speck :-) Vielen Dank.
C. Böttcheram 14.02.2017 | 08:30
Hallo, nochmal zu diesem Thema. Ich habe soeben mit einer Mitarbeiterin der DRV gesprochen und ihr sehr freundlich mitgeteilt, dass zwei Rentenarten parallel beantragt werden sollten. (bersonders langjährige im Hinblick auf eine mögliche Ablehnung, Altersrente für Schwerbehinderte, damit zumindest die läuft) Die Antwort extrem genervt und unfreundlich, zunächst "Ja, wissen Sie was das für eine Arbeit ist?" und dann "Das geht nicht" Geht`s wirklich nicht? Und wenn doch wie kann ich es verfahrenstechnisch machen, beide Rentenarten zu beantragen, ohne dass die Altersrente für Schwerbehinderte lange auf sich warten lässt? Das würde aus finaziellen Gründen bei den Versicherten nicht gehen....
senf-dazuam 14.02.2017 | 08:57
Warum sollte das nicht gehen? siehe dazu auch https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… " ...Auf Empfehlung der Mitarbeiterin bei der Rentenversicherung habe ich gleichzeitig einen Antrag auf Rente wegen Arbeitslosigkeit und wegen Schwerbehinderung gestellt. ..." Auch die Ausfüllhilfe zum Antragsformular gibt den Hinweis "Es können auch mehrere Ansprüche auf Altersrenten nebeneinander bestehen." Also bei beiden "gewünschten" Renten ein Kreuz machen, die für Sie günstigere Rente wird dann gezahlt werden.
C. Böttcheram 14.02.2017 | 09:06
Ja, das dachte ich auch bis mir eine MITARBEITERIN der DRV gesagt hat, dass dies nicht ging. Das Problem: Es wurde ein Antrag gestellt mit Kreuz bei besonders langj. Rte und dann wurde sie bei der A&B so beraten, dass sie schließlich umgestimmt wurde und zugestimmt hat, dass ein Antrag auf AtRte f. Schwerbehinderte gestellt wird. Dieser Vorgang liegt schon in Berlin, die Dame die diesen bearbeitet sagt mir "Wissen Sie was das für eine Arbeit ist?" und zeitgleich "Geht nicht" Was also soll ich verfahrenstechnisch tun? Kreuze kann ich keine mehr machen, da der Antrag weg ist. Und es ist extrem wichtig, dass die Bearbeitung des Antrag auf AtRte für Schwerbehinderte nicht unnötig die Länge gezogen wird, da die Dame die Renteneinkünfte benötigt...
W*lfgangam 14.02.2017 | 22:59
Hallo C. Böttcher, wenn Sie es 'interessant' machen wollen, schicken Sie Ihrem Antrag noch ein paar Zeilen hinterher, dass Sie offensichtlich bei der Stellung Ihres Rentenantrages in Beratungsstelle XYZ falsch beraten worden sind, wie Sie im Nachhinein aus inoffizieller Quelle (Ausdruck des Foren-Threads beifügen) erfahren haben - und hiermit die mehrfach hinterfragte, dennoch 'untersagte' parallele Antragsstellung seitens DRV-Mitarbeiterin 'Kevina-Chantalle' für die AR bes. langj. Versicherte nachholen. Bitten Sie um Bestätigung Ihres erweiterten Antrages und fragen höflich nach, ob diese Vorgehensweise/Unkenntnis der Antragsmöglichkeiten im Hause ihrer DRV allgemein üblich ist. Ich weiß, ist ein 'Brandbrief' ...aber manchmal der effektivste Weg, um 'Missstände' aufzudecken. Wobei der/Brief hier auf unterer Ebene eingehend bereits im Schredder verschwinden könnte, wenn Sie nicht an den 'Häuptling' Ihrer DRV adressieren ;-) Gruß w. PS: Fehler passieren, nicht zuletzt aus fehlender Praxiserfahrung. Jeder 'starke' Vorgesetzte toleriert und leite das in die richtigen Bahnen *träum :-)
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