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Experten-Antwort

Anrechnung von Wehrsold als Hinzuverdienst bei Bezug von KAL

von Juppi04.02.2016 | 19:38
1426 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, hier im Forum wurde ja bereits festgestellt, das Wehrsold n i c h t als Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder sonstiges Einkommen als Hinzuverdienst bei der Ermittlung der Rentenhöhe angerechnet wird und ich somit auch als KAL Bezieher weiterhin Reservedienstleistungen bei der Bundeswehr ableisten darf. Auf welcher Rechtsgrundlage/Gesetzen beruht diese Aussage. Vielen Dank für die Mithilfe Juppi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juppi,

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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Pieperstraße 14 – 28

44789 Bochum

Telefon 0234 304 0

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

vbcam 04.02.2016 | 20:05
wollen Sie jetzt solange alle 8 Stunden einen Beitrag verfassen, bis jemand auf Ihre Frage antwortet? https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Sie bekommen schon noch Ihre Antwort
W*lfgangam 04.02.2016 | 21:43
...Sie müssen auch schon mal Ihre älteren Fragen/Anworten dazu nachlesen ;-) Nebenbei, auch die KAL/KBS hält sich an Gesetze und _weiß_, was als Hinzuverdienst einzustufen ist, was nicht. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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