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Experten-Antwort

Anrechnung von Zeiten mit TZ-Beschäftigung in Spanien auf Wartezeit

von Ulrich Bremekamp16.10.2015 | 09:54
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2 Antworten

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Nach längerer Zeit bin ich mal wieder im Forum mit einer Frage, die sich in der Beratung unseres Vereines für Zurückgekehrte spanische Emigranten in letzter Zeit öfter stellt. Es geht um die Anrechnung von Beitragszeiten in Spanien aufgrund von Teilzeit-Beschäftigung insbesondere auf die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte bzw. die 15/ 10 Jahre bei der Altersrente für Frauen. Nach der spanischen Rechtslage werden nur "anteilige" Versicherungstage gutgeschrieben (bei Halbtagsbeschäftigung entspricht 1 Jahr also z.B. 182 Beitragstagen), allerdings werden bei der Überprüfung der verschiedenen "Mindestversicherungszeiten" die erfoderlichen Zeiten entsprechend dem "Teilzeitfaktor" reduziert. Also, wenn man/frau sein Leben lang nur halbtagsbeschäftigt war, sind statt 15 Jahren nur 7,5 Jahre erforderlich, um Anspruch auf eine Altersrente zu haben. Nun die Frage: wie werden nun diese Zeiten für die Erfüllung der (verschiedenen) Wartezeiten für eine Rente der DRV berücksichtigt? Mit den reduzierten, im Versicherungsverlauf gutgeschriebenen Tagen oder mit den Kalendertagen zwischen Beginn und Ende der Beschäftigung. Ein Beispiel, um die Asuwirkungen zu erläutern: 6 Beitragsjahre in Deutschland 30 Beschäftigungs-/ Versicherungsjahre in Spanien mit 20% TZ-Beschäftigung (8 Std. wöchentlich) = 6 "Beitragsjahre" Bei Berücksichtigung der spanischen Kalendertage, während der das die Versicherungspflicht begründende (Teilzeit-) Beschäftigungsverhältnis bestand, wären die 35 Jahre für die vorgezogene Altersrente ab 63 (mit Abschlag) ebenso erfüllt wie ggfs. die 15 Jahre allgemeine Wartezeit und die 10 Jahre Versicherungszeit nach dem 40. Lebensjahr für die Altersrente für Frauen. Werden jedoch nur die (reduzierten) Beitragszeiten berücksichtigt, sind beide Anforderung offensichtlich nicht erfüllt. In Erwartung einer (oder meherer) Antworten Ulrich Bremekamp

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Bremekamp,

ergänzend zu den Ausführungen von W*lfgang können Sie sich in Bezug auf Spanien auch an die eingerichteten Verbindungsstellen wenden:

Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Königsallee 71

40215 Düsseldorf

Telefon 0211 937 0

Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruhrstraße 2

10709 Berlin

Telefon 030 865 0

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Pieperstraße 14 – 28

44789 Bochum

Telefon 0234 304 0

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 16.10.2015 | 14:04
Hallo Ulrich Bremekamp, das was der spanische Versicherungsträger der DRV mitteilt, zählt zu den dtsch. Versicherungszeiten/Wartezeiten/Sonderregelungen. Kontenklärung einleiten, E207 zusätzlich ausfüllen und eine Rentenauskunft mit Berücksichtigung der EU-Zeiten verlangen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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