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Experten-Antwort

Anrechnungszeit

von Angelika01.03.2012 | 11:14
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Mitarbeiterin einer Arbeitsagentur (AA) und berate unter anderem Nichtleistungsempfänger (bekommen kein Arbeitslosengeld I). Nach meinen Kenntnissen werden Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) bei bestimmten Rentenarten nur dann berücksichtigt, wenn die Person bei einer AA arbeitslos gemeldet ist/war. Eine Ausnahme gibt es, falls die Person seitens der AA eine Vermittlungssperre bekommen hat (12 Wochen). Die Person muss sich in dieser Zeit intensiv um Arbeit bemühen und das gegenüber der RV nachweisen. Einige Mitarbeiter der AA meinen, dass Nichtleistungsempfänger sich bei der AA abmelden können und die Anrechnungszeiten von der RV bestätigt bekommen, wenn sie dort den Nachweis erbringen, dass sie sich um Arbeit bemüht haben - auch außerhalb einer Vermittlungssperre. Wie sind die Regelungen wirklich und was ist richtig? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika, dem Beitrag von ... wird voll und ganz zugestimmt. Es ist immer ratsam für die Versicherten, sobald Arbeitslosigkeit mit oder ohne Leistungsbezug vorliegt, bei Sperrzeit, Vermittlungssperre usw. mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen. Bei einer persönlichen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung können dann die Auswirkungen auf einen evtl. Rentenanspruch näher erläutert werden. Im übrigen gibt es aber auch noch ein abgestimmtes Verfahren speziell zur Vermittlungssperre. Von den Arbeitsagenturen wird bereits -in Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung – ein Informationsblatt bezüglich der Vermittlungssperre ausgehändigt. Wenn bei den Mitarbeitern Ihrer Arbeitsagentur davon nichts bekannt ist, dann haben Sie Gesprächsbedarf im eigenen Haus.

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7 Antworten

...am 01.03.2012 | 12:06
Die Zeiten von Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ist grundsätzlich nur dann in der RV anrechenbar, wenn die Person arbeitssuchend UND arbeitslos gemeldet ist UND die Arbeitslosigkeit selbst (ggf. vorher mit Leistungsbezug) nahtlos (in Kalendermonatsfrist) an eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit anschließt. Dieser Anschluß ist bei Personen zwischen dem 17. und dem 25. Lebensjahr nicht notwendig. Die Zeit der Vermittlungssperre selbst ist nicht als Anrechnungszeit anrechenbar, da keine Meldung bei der Agentur für Arbeit vorliegt. Bei ausreichendem Nachweis der ernsthaften Bemühungen der Versicherten kann diese Zeit jedoch als sog. "anschlußwahrender Tatbestand" vermerkt werden und führt dazu, dass die anschließende Arbeitslosigkeit mit Meldung wieder Berücksichtigung findet. Im Übrigen finde ich es sehr gefährlich, wenn Mitarbeiter einer Behörde zu Sachverhalten beraten, in denen Sie eigentliche nicht ausgebildet sind! Sagen Sie Ihren Kollegen doch bitte, dass sie die Versicherten bzw. Kunden diesbezüglich doch lieber zur Beratung zur Rentenversicherung schicken!
Angelikaam 01.03.2012 | 13:45
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin ganz Ihrer Meinung, und werde es entsprechend kommunizieren.
Angelikaam 01.03.2012 | 13:45
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin ganz Ihrer Meinung, und werde es entsprechend kommunizieren.
W*lfgangam 01.03.2012 | 21:30
Zitat von ... anzeigenausblenden
Hallo ..., dem kann ich nur ausdrücklich zustimmen. Nicht das wir wieder in die 80er Jahre versetzt werden, wo massenhaft (seltenst nachweisbare) Falschauskünfte des AA dazu führten, dass Rentenansprüche verloren gingen/nicht entstanden sind ("bleiben'se doch zuhause, sie kriegen eh nichts mehr und sich hier weiter melden, bringt auch nix und zählt auch nicht zur Rente - paff war die BU/EU weg, die AR wg. Alo, 35 Versicherungsjahre ade ...alles so schöne 'kleine' Nebenerscheinungen des gut gemeinten Ratschlags des AA - doch nicht wohl damals schon zur Entlastung der Statistik? ;-) . Wichtig ist für jeden AA-MA zu wissen: wenns um Auswirkungen auf die Rente geht, überhaupt zu wissen, dass es diese geben kann! ...und dann die Kunden ein paar Meter weiter zur Rentenstelle zu schicken. Gruß w.
öhaam 02.03.2012 | 07:45
Stimmt: es reicht schon, dass die Mitarbeiter der Krankenkassen das 'Geld über den Menschen' und die 'Hausmeinung über das geltende Recht' stellen...! Aber: zu (kostenloser und unabhängiger) Aufklärung und Auskunft gibt es ja zum Glück (noch) die ortsnahen (Stadt- und Landkreise) Versicherungsämter!
Angelikaam 05.03.2012 | 07:05
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich werde das Ergebnis zu diesem Sachverhalt im Haus entsprechend kommunizieren. Angelika
W*lfgangam 06.03.2012 | 20:13
Zitat von öha anzeigenausblenden
...das Zeitalter der 'kalten' Übernahme ist spätestens seit der Org-Reform schleichend eingeleitet - zum Wohle der Versicherten natürlich, die merken nur nicht, wie wohlig ihnen wird, wenn sie nur noch in Richtung DRV ohne Nebenaspekte 'gefangen' werden. Gruß w.
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