Hallo Cristina F.
die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bei voriger Pflichtbeitragszahlung ist eine beitragsfreie Anrechnungszeit. Diese wird bei der Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren berücksichtigt und kann auch den Schutz auf die Erwerbsminderungsrente (sofern dieser bisher bestanden hat ) weiter aufrechterhalten. In eigenständiger Form ist diese Zeit nicht rentensteigernd, wirkt sich aber auf andere zu bewertende Zeiten im Versicherungsleben aus.
Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit ab, erwerben Sie keine Versicherungszeiten mehr. Für Beratungen rund um die Selbständigkeit empfehlen wir ein persönliches Gespräch in einem unserer Beratungszentren.