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Anschlussheilbehandlung

von Maayaa27.10.2008 | 13:25
1006 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Vom Sozialdienst des Krankenhauses wurde nach einem Herzinfarkt eine ambulante Reha beantragt und gleichzeitig wurde mir angeraten bei einem bestimmten,wohnortnahen Anbieter sofort einen Termin zu vereinbaren.Von der DRV Bund wurde nun der Antrag bewilligt,allerdings bei einem anderen Anbieter,nicht in wohnortnähe. Jetzt weigert sich die DRV Bund, die Kosten der bereits abgeschlossenen Reha in wohnortnähe zu zahlen. Darf sie das ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Maayaa,

grundsätzlich bestimmt der Träger der Rentenversicherung im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung von Rehabilitationsleistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Versicherte hat jedoch auch nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht.

In Ihrem Fall hat der Sozialdienst das AHB-Verfahren im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeleitet. Zur Abklärung der Problematik sollten Sie sich umgehend mit der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung setzen und gegebenenfalls innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist Widerspruch gegen die Entscheidung hinsichtlich der Rehabilitationseinrichtung einlegen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

4 Antworten

Hansam 27.10.2008 | 15:51
Da haben Sie aber einen ganz tollen Rat bekommen..... Das man sich nicht SELBST die Rehaklinik aussuchen kann und dann jemand anderes die Massnahme zahlt ( hier die DRV ) ist doch wohl klar. Wer die Musik bestellt , muß Sie auch zahlen und die DRV hat nichts bestellt, also zahlen die natürlich auch nicht. Außerdem hat die DRV eigene vertraglich - gebundene Kliniken und die werden natürlich erstmal belegt , bevor fremde ( und damit meiste teurere Kliniken ) belegt werden
Maayaaam 27.10.2008 | 16:10
ICH habe mir die Einrichtung ja auch nicht selbst ausgesucht, sondern der Soziale Dienst des Krankenhauses. DIE müßten es doch besser wissen, als ich als Laie,oder ?
Hansam 27.10.2008 | 16:49
Völlig richtig, der Sozialdienst des Krankenhauses es eigentlich besser wissen. Da würde ich mit dem zuständigen Mitarbeiter/in jetzt sofort noch einmal sprechen und die Sachlage erklären. Dann sollen die das Problem mit der DRV auch aus der Welt schaffen. Aber es ändert nichts daran, das die DRV die Klinik letztendlich bestimmt. Viel Erfolg.
Maayaaam 27.10.2008 | 17:16
Danke Hans für die schnelle Antwort und den nützlichen Tipp
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