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Experten-Antwort

Anspruch auf Waisenrente?

von Alex16.08.2012 | 11:27
1579 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, heute habe ich einige Unterlagen von der Deutschen Rentenversicherung bekommen in denen steht, dass ich kein Anspruch mehr auf Waisenrente habe, da ich meine Schulausbildung abgeschlossen habe. Aber ich wurde für ein Studium angenommen und das Studium beginnt diesen September. Deshalb bin ich etwas irritiert, weil ich dachte, dass mir die Waisenrente zu steht so lange ich studieren werden bis zum 27. Lebensjahr. Ich hoffe mir könnte jemand meine Frage beantworten, ob ich noch Anspruch auf die Waisenrente habe. Mfg Alex

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex,

grundsätzlich kann den Beiträgen von „Feli“ und „Hanni“ zugestimmt werden. Was die Zeitdauer dazwischen anbelangt, so besteht der Waisenrentenanspruch für eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten fort.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Feliam 16.08.2012 | 11:38
Wenn Ihr Rentenversicherungsträger wüsste, dass Sie ein Studium aufnehmen, würde er Ihnen die Rente auch weiterzahlen. Also, Immatrikulationsbescheinigung absenden und alles geht seinen Gang.
Hanniam 16.08.2012 | 12:10
Ob Sie durchgehend Rente bekommen, hängt auch von der Zeitdauer dazwischen ab.
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