Hallo Anita,
ob bei Ihnen ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld besteht oder eine Sperrfrist entsteht, klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Der Unterschied zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte liegt hier:
Altersrente für langjährig Versicherte:
• es muss die so genannte Wartezeit von 35 Jahren erreicht sein
• diese Altersrente kann bereits AB Vollendung des 63. Lebensjahres (mit Abzügen) beansprucht werden (danach kann aber auch jeder freigewählte Monat als Rentenbeginn bestimmt werden – je nach Rentenbeginn variiert die Höhe der dauerhaften Rentenminderung)
• ein frühstmöglicher Rentenbeginn wäre in Ihrem Fall also der 01.01.2023. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie eine dauerhafte Rentenminderung von 11,4 %
• abschlagsfrei ist diese Rente erst mit einem erstmaligen Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze möglich
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
• es muss die Wartezeit von 45 Jahren erreicht werden
• diese Altersrente kann in Ihrem Fall frühestens AB Vollendung des 64 Lebensjahres + 2 Monate abschlagsfrei bezogen werden (danach kann aber auch jeder freigewählte Monat als Rentenbeginn bestimmt werden)
• somit ist in Ihrem Fall ein Rentenbeginn ab dem 01.03.2024 möglich
Informationen, ob Sie die Voraussetzungen der Altersrenten bereits erfüllen, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft entnehmen.
Eine aktuelle Rentenauskunft oder Renteninformation können Sie über unsere Online-Dienste anfordern. Hier kommt dazu der entsprechende Link: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Aus Ihrer Rentenauskunft oder Renteninformation können Sie auch den Rentenbetrag zum aktuellen Zeitpunkt entnehmen. Beachten Sie jedoch bitte, dass wenn Sie eine Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen, diese Abschläge von dem zweiten Betrag (aus Ihrer Rentenauskunft/Renteninformation) abziehen müssen.
Mit Hilfe unseres „Rentenschätzers“ haben Sie eine weitere Möglichkeit Ihre Rentenhöhen zu errechnen.
Hier kommt der entsprechende Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/Rentenschaetzer/rentenschaetzer_node.html;jsessionid=C770B8E585C7DB1352A6C3D4A4BC03F8.delivery1-7-replication
Weiterhin besteht die Möglichkeit des Ausgleichs der oben angegebenen Rentenminderung. Hierzu können wir jedoch im Forum keine weiteren Auskünfte erteilen. Daher empfehlen wir Ihnen einen Termin in Ihrer Beratungsstelle zu vereinbaren.
So können wir individuell auf Ihren Fall eingehen und die weiteren Möglichkeiten besprechen.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung