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Experten-Antwort

Anspruch und ALG1 Anspruch ausschöpfen und dadurch bei Rente für langj,Versicherte(35J) Abzug mindern?

von Anita09.05.2022 | 19:05
151 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Renteneintritt wäre bei mir 03/2026 (45Jahre).Ich möchte nicht mehr so lange arbeiten und daher die Überlegung Rente eher mit Abzug zu beantragen mit folgender Variante: Mein Vertrag endet zum 30.9.2022.Könnte ich nun meinen "Restanspruch" 15 Monate ALG 1 geltend machen,um die verbleibende Zeit zu überbrücken und evtl.Abzüge bei der Rente zu minimieren? Welche Rentenart müßte ich dann beantragen(Geburtsjahr 12/1959)? Müßte ich dann Rente für langj.Versicherte(35 J.) beantragen mit Abzug? Von welchem Betrag muß man dann ausgehen,um die Rente zu berechnen mit Abzug? Der Unterschied Rente für langj Versicherte bzw.Altersrente ist mir nicht ganz klar? Danke schon mal für ihre Antworten und VG Anita

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anita,

ob bei Ihnen ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld besteht oder eine Sperrfrist entsteht, klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Der Unterschied zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte liegt hier:

Altersrente für langjährig Versicherte:

• es muss die so genannte Wartezeit von 35 Jahren erreicht sein

• diese Altersrente kann bereits AB Vollendung des 63. Lebensjahres (mit Abzügen) beansprucht werden (danach kann aber auch jeder freigewählte Monat als Rentenbeginn bestimmt werden – je nach Rentenbeginn variiert die Höhe der dauerhaften Rentenminderung)

• ein frühstmöglicher Rentenbeginn wäre in Ihrem Fall also der 01.01.2023. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie eine dauerhafte Rentenminderung von 11,4 %

• abschlagsfrei ist diese Rente erst mit einem erstmaligen Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze möglich

Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

• es muss die Wartezeit von 45 Jahren erreicht werden

• diese Altersrente kann in Ihrem Fall frühestens AB Vollendung des 64 Lebensjahres + 2 Monate abschlagsfrei bezogen werden (danach kann aber auch jeder freigewählte Monat als Rentenbeginn bestimmt werden)

• somit ist in Ihrem Fall ein Rentenbeginn ab dem 01.03.2024 möglich

Informationen, ob Sie die Voraussetzungen der Altersrenten bereits erfüllen, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft entnehmen.

Eine aktuelle Rentenauskunft oder Renteninformation können Sie über unsere Online-Dienste anfordern. Hier kommt dazu der entsprechende Link: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Aus Ihrer Rentenauskunft oder Renteninformation können Sie auch den Rentenbetrag zum aktuellen Zeitpunkt entnehmen. Beachten Sie jedoch bitte, dass wenn Sie eine Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen, diese Abschläge von dem zweiten Betrag (aus Ihrer Rentenauskunft/Renteninformation) abziehen müssen.

Mit Hilfe unseres „Rentenschätzers“ haben Sie eine weitere Möglichkeit Ihre Rentenhöhen zu errechnen.

Hier kommt der entsprechende Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/Rentenschaetzer/rentenschaetzer_node.html;jsessionid=C770B8E585C7DB1352A6C3D4A4BC03F8.delivery1-7-replication

Weiterhin besteht die Möglichkeit des Ausgleichs der oben angegebenen Rentenminderung. Hierzu können wir jedoch im Forum keine weiteren Auskünfte erteilen. Daher empfehlen wir Ihnen einen Termin in Ihrer Beratungsstelle zu vereinbaren.

So können wir individuell auf Ihren Fall eingehen und die weiteren Möglichkeiten besprechen.

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Janaam 09.05.2022 | 22:22
Wer ALG 1 bezieht, muss vermittelbar sein. Wer nur nicht mehr will, sollte mit Abschlägen in Rete gehen. Zumal man bei Eigenkündigung erstmal gesperrt wird.
Abschlägeam 10.05.2022 | 02:38
Hallo Anita, zu ähnlichem Thema tagesaktuell dieser Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/arbeitsl… zur Anmerkung von 'Jana' = wer aus gesundheitlichen Gründen selbst kündigt kommt evtl. um diese 'Sperrfrist' herum. Hierzu gibt es viele Infos einfach zu ergoogeln, betrifft aber Anspruch auf ALG und ist nicht Rententhema, also nicht Thema dieses Forums. Die Höhe der Rente ist aus der letzten Rentenauskunft, die die DRV versendet hat, annähernd zu ersehen. Inkl. des Datums, wann welche Rente 'möglich' ist. Wenn Sie diese Auskunft ungelesen einfach 'entsorgt' hatten können Sie sich hier eine aktuelle Variante anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Ansonsten können Sie auch den Rentenbeginnrechner hier gleich rechts auf der Seite für den möglichen Rentenbeginn nutzen. Für weitere Detailfragen steht Ihnen Ihre zuständige DRV, bei der auch Ihre Daten hinterlegt sind, gern zur Verfügung. ZZt. ist eine 'persönliche Beratung' überwiegend jedoch nur telefonisch möglich. Und natürlich erhalten Sie auch hier im Forum immer gern weiterführende Antworten, wenn der verlinkte Beitrag für Ihre Fragestellung doch noch nicht ausreichend war. Dies soll Sie nicht 'abwimmeln', aber ich vermute, dass ein Teil Ihrer Frage sich mit dem anderen Beitrag 'erledigt' Gern sonst morgen 'mehr', vor allem auch auch von dem mit Logo gekennzeichnetem 'DRV-Experten'! Alles Gute!
Anitaam 10.05.2022 | 23:26
Da ich ,wie geschrieben,einen Vertrag habe,der zum 10/2022 endet, steht keine Sperre an, denn zuvor muß man sich eh arbeitssuchend melden. Das mal nur dazu und das war auch nicht die eigentliche Frage. Lesen Sie bitte richtig,ehe sie vorschnell und falsch antworten. VG Anita
Anitaam 10.05.2022 | 23:41
Zitat von Abschläge anzeigen
Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort und den Link. Das hat die Unklarheiten geklärt. Die Renteninformation wurde inzwischen auch online beantragt. VG Anita
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