Hallo,
bleiben die anteiligen Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrente, die aufgrund der 3 Jahre vor Eintritt der EM ermittelt wurden, immer gleich? (Ich meine die Werte bei denen die Rente zu einem Viertel, zur Hälfte und zu drei Vierteln zusteht).
Gibt es keine Erhöhung zum Inflationsausgleich bzw. die gleiche prozentuale Erhöhung wie bei Rentenerhöhungen im Juli?
Vielen Dank und viele Grüße, Christian