Zitiert von: Murokai
Hallo,
wir sind Eltern von Zwillingen, Geburt war am 04.09.2017. Nach Mutterschutz (wurde verlängert da es eine Frühgeburt war) begann die Elternzeit meiner Frau am 09.01.2018 und Endet jetzt am 04.01.2021.
Ich selbst habe vom
04.04.2018 - 03.05.2018
04.10.2018 - 03.11.2018
04.04.2019 - 03.05.2019
04.10.2019 - 03.11.2019
Elternzeit genommen.
Wie müssen den jetzt die Anträge auf Annerkennung der Erziehungszeiten ausgefüllt werden?
Ergänzend:
Am Sinnvollsten: nur den V0800 (komplett alle Erziehungszeiten für die Mutter, da sie komplett 'Luft' im Rentenkonto hat), keinen V0805 für Sie ...Sie haben ja keine Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf, da Sie ja keinen vollen Kalendermonat in Elternzeit waren.
Allerdings: warum beschäftigen Sie sich schon heute mit den Erziehungszeiten für die Kinder? Grundsätzlich werden die Lücken im Rentenkonto ab Alter 43 abgefragt, dann sind die anrechenbaren Erziehungszeiten bis zum 10. Lbj. der Kinder rum und können komplett ins Rentenkonto eingebaut werden, statt immer nur Häppchenweise alle paar Jahre wieder.
...es sei denn, wg. Riester-Förderung liegt Ihnen eine entsprechende Anfrage vor.
Gruß
w.