Hallo, Anne,
alleine Ihr eigenes subjektives Empfinden, dass Sie sich erwerbsgemindert fühlen, ist ausreichend, um einen Antrag zu stellen. Ob die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, wird im Antragsverfahren geprüft. Zu welchem Zeitpunkt genau Sie den Antrag stellen ist Ihre Entscheidung.
Wurden Sie nach der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme von der Krankenkasse aufgefordert einen solchen Antrag zu stellen, kann es, wie Sie bereits erwähnt haben, aufgrund von Umdeutungsverfahren Einschränkungen geben.
Folglich ist eine Rentenantragstellung auch schon vor der Aussteuerung von Krankengeld üblich.