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Experten-Antwort

Antrag auf Kontenklärung

von Lisa17.04.2016 | 17:31
1434 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, Ein bekannter hat nun von der DRV ein Schreiben erhalten indem ein Antrag auf Kontenklärung beiliegt. Er hat den Versicherungsverlauf der beiliegt geprüft und keine Unstimmigkeiten entdecken können.muss der Antrag auf Kontenklärung dann überhaupt ausgefüllt werden? Oder soll man einfach warten bis der Bescheid, nach den 6 monaten zugeschickt bekommt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa,

bitte fragen Sie Ihren Bekannten, ob er eine berufliche Ausbildung gemacht hat und diese im Versicherungsverlauf auch explizit als berufliche Ausbildung gekennzeichnet ist. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte er auf jeden Fall den Antrag auf Kontenklärung ausfüllen und einen Nachweis über die Berufsausbildung beifügen.

Sollte er den Antrag derzeit nicht zurücksenden, so wird er zu einem späteren Zeitpunkt erneut wegen Kontenklärung angeschrieben. Spätestens im Rentenantragsverfahren werden diese Fragen dann geklärt.

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4 Antworten

vbcam 17.04.2016 | 20:30
wenn man nichts macht, erhält man nach vier monaten eine erinnerung und nach zwei weiteren dann den bescheid. den weg kann jeder für sich entscheiden.
Schadeam 17.04.2016 | 21:26
Wenn alles stimmt ist es völlig egal ob man das per Kontenklärung (ggfls. formlos) bestätigt oder wartet bis der Bescheid automatisch kommt. PS: nicht alle RV Träger erinnen nach ein paar Wochen. Die DRV BaWü schickt beispielsweise kein Erinnerungsschreiben - weshalb sollen wir jemanden einen Versicherungsverlauf schicken und dann noch erinnern nach dem Motto "lieber, lieber Bürger, sei doch bitte, bitte so lieb und schick uns die Kontenklärung zurück" - diese Zeit nutzen wir in BW für "sinnvollere Aktionen".....grins. Die DRV Bund muss ja massig Kapazitäten haben, wenn die noch die Kontenklärung erinnern können....nochmals grins
vbcam 17.04.2016 | 21:37
die Erinnerung erfolgt nicht nur bei DRV Bund. außerdem ist das voll maschinell - da wird die Sachbearbeitung nicht mit belästigt.
zeldaam 17.04.2016 | 22:03
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Das könnte man aber auch unter Service verstehen, was andere (mehrere) DRV - Träger tun: "Sehr geehrter Versicherter, vielleicht haben Sie es bisher nicht geschafft, die Unterlagen zusammen zusammeln..... " Besser als nach sechs Monaten zu schreiben "Na dann eben nicht....wir stellen die Zeiten jetzt erstmal so fest...." Außerdem hat die IT die Kapazität, die Sachbearbeitung wird nicht daran beteiligt. zelda
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