Hallo Schwester,
bei Wohnsitz im Ausland wird der Rentenantrag von der dortigen amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/thailand-node/thailand/201562
Die notwendigen Formulare finden Sie Online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Witwenrente.html
Alternativ könnten Sie -bei Vorliegen einer Vollmacht- die Gewährung der Hinterbliebenenrente für die Witwe hier in Deutschland beantragen. Sofern Sie als Bevollmächtigte die Witwenrente beantragen, ist es allerdings notwendig, dass Sie die für die Bearbeitung notwendigen Angaben machen und Unterlagen vorlegen können. Zur Beantragung der Witwenrente können Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort wenden. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin.