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Experten-Antwort

Antrag Erwerbsminderung

von Ingo Hoffmann29.03.2013 | 16:24
4760 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Name ist Ingo Bin.1956 geboren und bin seit 1984 Schwerbehindert und von Beruf Kupferschmied. Habe im Jahr 2009 einen Schlaganfall gehabt den ich gut überstanden habe, im Jahr 2010 habe ich an der Herzhinterwand einen Stent bekommen es waren 70% zu und man hat im Jahr 2011 festgestellt das die Herzkranzgefäße zu sind und man kann nichts daran machen. Mein Betriebsarzt sagt ich dürfte nicht Arbeiten weil ich ein Risiko für die Firma wäre. Schlaganfall und jetzt mit dem Herz wo ich immer schmerzen habe sobald ich mich anstrenge dann fehlt mir der Sauerstoff. Wie stehen wohl meine Schanzen mit der Erwerbsminderungsrente? Habe am 23.2.2013 ein Schreiben von der LVA bekommen. Bisherige Beschäftigung in unseren Betrieb Wie viele Tage und Stunden in der Woche? Arbeitsunfähigkeitszeiten im laufenden und in den letzten zwei Beschäftigungsjahren. Welche Tätigkeiten wurden tatsächlich im Wesentlichen ausgeführt? Welches sind die kennzeichnenden Tätigkeitsmerkmale dieser Arbeit? Setzen diese Tätigkeiten eine Lehre voraus? Hat der Arbeitnehmer diese durchlaufen? Setzen die zu 1.) genannten Tätigkeiten eine Anlernzeit voraus? Wie lange ist der Arbeitnehmer angelernt worden? Usw. MfG. Ingo 56

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingo,

auch wir möchten uns hier im Forum nicht weiter an den Spekulationen beteiligen. Daher werden wir zu den Chancen der Erwerbsminderungsrente auch keine Aussagen machen.

Das von Ihnen angesprochene Schreiben wird in der Tat sehr häufig versendet, und soll dem Entscheider über Ihren Antrag dabei helfen, ob und in welche Art von Erwerbsminderungsrente Ihnen gewährt werden wird. Allerdings scheint mir das von Ihnen zitierte Schreiben sich auch gar nicht an Sie selbst zu richten, sondern scheint mir für Ihren Arbeitgeber gedacht zu sein. Insbesondere aus den Fragen zur Lehre und ob der „Arbeitnehmer“ diese durchlaufen habe, ergibt sich diese Sichtweise. Bitte prüfen Sie daher, ob Sie dieses Schreiben beim Arbeitgeber hätten schon längst abgeben sollen, oder ob es sich nur um einen für Sie gedachten informativen Abdruck darstellt.

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18 Antworten

Brigitteam 29.03.2013 | 17:28
Hallo Ingo, wie lautet Ihre Frage?
Speziam 29.03.2013 | 17:34
Wer soll hier im Forum bewerten wie Ihre Chancen stehen? Das könnte wohl nicht mal ein Arzt. Falls noch nicht geschehen stellen Sie einen EM-Antrag. Am Ende von medizinischen Untersuchungen und Gutachten wird der medizinische Dienst Ihrer RV entscheiden, ob Sie EMR erhalten oder nicht. Bei einem abschlägigen Bescheid können Sie noch Widerspruch einlegen und nach evtl. erneuter Ablehnung können Sie am Sozialgericht klagen. Sie sehen, es ist noch ein weiter Weg. Daher rate ich Ihnen sehr, dass Sie sich von Anfang von einem Sozialverband helfen lassen.
Speziam 29.03.2013 | 17:38
Sie müssen auch alles lesen. Seine Frage war, wie seine Chancen auf EMR sind.
Ingo Hoffmannam 29.03.2013 | 17:37
Was bedeutet das Schreiben von der LVA? Erwerbsminderungsrente habe ich am 14.02.2013 eingereicht, weil mein Arzt sagte ich soll es machen.
Ingo Hoffmannam 29.03.2013 | 17:41
ich möchte gerne erfahren was dieses Schreiben bedeutet. Habe am 23.2.2013 ein Schreiben von der LVA bekommen. Bisherige Beschäftigung in unseren Betrieb Wie viele Tage und Stunden in der Woche? Arbeitsunfähigkeitszeiten im laufenden und in den letzten zwei Beschäftigungsjahren. Welche Tätigkeiten wurden tatsächlich im Wesentlichen ausgeführt? Welches sind die kennzeichnenden Tätigkeitsmerkmale dieser Arbeit? Setzen diese Tätigkeiten eine Lehre voraus? Hat der Arbeitnehmer diese durchlaufen? Setzen die zu 1.) genannten Tätigkeiten eine Anlernzeit voraus? Wie lange ist der Arbeitnehmer angelernt worden? Usw.
Speziam 29.03.2013 | 17:50
Die Fragen werden eigentlich schon im Antrag gestellt. Sie dienen dazu, ein berufliches Bild Ihrer jetzigen Tätigkeit und die Umstände am Arbeitsplatz zu erstellen.
???am 29.03.2013 | 17:57
Für mich klingt das so, als ob der Berufsschutz geprüft wird. Dann würde eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit im Raum stehen.
Krechtsam 29.03.2013 | 17:57
Kannst Du Pfeiffe nicht lesen : " Wie stehen wohl meine Schanzen mit der Erwerbsminderungsrente? "
Joachim Karlam 29.03.2013 | 18:03
Zitat von Ingo Hoffmann anzeigenausblenden
Diese ganz spezillen Fragen zu ihrem Beruf deuten darauf hin, das man bei ihnen - weil jahrgang 1956 - derzeit u.a. prüft ob Sie eine teilweise EM-rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen können. Diese Rentenart gibt es ja noch für alle vor dem 2.1.1961 geboren sind , also auch für Sie. Sofern dann keine Verweisungstätigkeit bekannt werden kann - was bei einem Kupferschmied recht unwahrscheinlich wäre - stehen die Chancen recht gut zumiderst diese EM-Rente zu bekommen. Auch eine volle EM-Rente ist durchaus denkbar. Warten Sie jetzt einfach mal die weiteren Schritte ihrer LVA ab. Sie bekommen dann ja Bescheid.
Joachim Karlam 29.03.2013 | 18:11
§ 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und 2. berufsunfähig sind. (2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__240.html " Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, weiterhin abgesichert. Für die Berufsunfähigkeit muss das Leistungsvermögen in dem erlernten bzw. auf Dauer ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung gegenüber einer gesunden Vergleichsperson auf weniger als 6 Stunden gesunken sein. Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist nur dann zu prüfen, wenn eine Leistungsminderung im bisherigen Beruf auf weniger als 6 Stunden attestiert wird, im Übrigen aber eine mindestens 6-stündige Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vorliegt. Kann der bisherige Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit noch mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden, liegt Berufsunfähigkeit nicht vor. " http://www.rententips.de/rententips/grv/em/01.php
Otto N.am 29.03.2013 | 20:02
Zitat von Ingo Hoffmann anzeigenausblenden
Solche Fragebögen sind Standard in fast jedem EM-Rentenantragsverfahren. Um beurteilen zu können, wie Ihre bisherigen beruflichen Anforderungen waren und welchen sozialen Status ihr letzter Hauptberuf hatte, sind solche Fragen zwingend notwendig. Zum einen muß geklärt werden, ob die festgestellten medizinischen Einschränkungen eine weitere Ausübung Ihrer letzten Tätigkeit zulassen oder nicht. Dann muß festgestellt werden, welche Verweisungstätigkeiten bei eventueller Berufsunfähigkeit für Sie in Frage kommen. Je höher Ihre letzte beruflche Qualifikation war, desto schwieriger ist bei Berufsunfähigkeit die Verweisbarkeit auf andere Berufe, da man nur auf Tätigkeiten verwiesen werden darf, die höchstens eine Qualifikationsstufe unter der bisherigen liegen. Insofern sagt dieser Fragebogen alleine noch gar nichts Konkretes darüber aus, wie Ihre Chancen auf Bewilligung einer Rente stehen. Ich bekam diesen Fragebogen damals auch zugeschickt. Trotzdem wurde mein Rentenantrag (zunächst) abgelehnt! MfG
Annaam 30.03.2013 | 03:05
Puh........ ich drücke auf jeden Fall beide Daumen für Sie Ingo! Hatten sie denn schon eine Reha? Falls ja - wie hat man ihre Arbeitsfähigkeit im Reha-Bericht eingeschätzt?? Falls EMR abgelehnt wird lassen Sie sich unbedingt unterstützen beim Widerspruch, denn da haben Sie wirklich eine gute Chance.
Ingo Hoffmannam 30.03.2013 | 07:53
Habe eine Reha eingereicht aber wurde abgelehnt mit der Begründung es gibt nur alle 4 Jahre eine. Die letzte hatte ich 2009 wegen den Schlaganfall. Ingo
KSCam 30.03.2013 | 09:45
Wenn Sie mehr wissen wollen als das bislang geschriebene sollten Sie am kommenden Dienstag bei dem Sachbearbeiter, der das fragliche Schreiben verfasst hat anrufen. Vielleicht sind Sie dann schlauer. Rätsel raten im Forum = spekulieren über die Chance eines Rentenantrages ist wenig sinnvoll.
Sozialröchler?am 30.03.2013 | 18:56
Um es nicht zu kompliziert zu machen: Die Berufausbildung und die Anforderungen Ihrer aktuellen Beschäftigung, sowie Ihre Leistungseinschränkungen in zeitlicher, wie auch funktioneller Hinsicht, haben einen Einfluss darauf, ob oder welche Rente Ihnen zusteht. Im Forum ist zu Ihren Aussichten auf Bewilligung der Rente leider keinerlei Vorabauskunft möglich. Das hängt insbesondere von der gutachterlichen Stellungnahme des medizinischen Sachverständigen ab.
Ingo Hoffmannam 07.04.2013 | 15:58
Hallo, gestern bekam ich ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung. Wir haben mit heutigem Datum die örtliche zuständige Ärztliche Begutachtungsstelle in Münster beauftragt, die notwendigen Ermittlungen eizuleiten. Der Untersuchungsort und termin wird Ihnen von der zuständigen Untersuchsstelle bekannt gegeben. Es geht ja wohl jetzt weiter bin mal gespannt wann ich den Termin bekomme und wo?
Ingo Hoffmannam 08.04.2013 | 20:36
Wird ein Gutachten nach Aktenlage erstellt oder nach persönlicher Begutachtung?
Ingo Hoffmannam 11.04.2013 | 17:48
Hallo, habe heute Bescheid bekommen das ich am 29.04.2013 zum Gutachter muss. Da ich es schwer mit dem Herzen habe und 2009 einen Schlaganfall hatte muss ich zum Gutachter für Neurologie und Psychiatrie womit ich nicht gerechnet habe. Ich hatte damit gerechnet das ich zu einen für Innere Medizin und Kardiologie hin müsste. MfG. Ingo
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