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Experten-Antwort

Arbeiten im EU Ausland

von Mario Schulz17.04.2013 | 13:00
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo miteinander. Ich habe zuletzt über 5 Jahre in Österreich und Italien (Südtirol) gearbeitet. Hauptwohnsitz war immer Deutschland. Sozialbeiträge wurden im Betreffenden Land abgeführt. Wer kann mir sagen was ich heute für Unterlagen haben/besorgen muß damit ich später keine Probleme bei der Rentenbeantragung habe? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten beim deutschen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung stellen (Wohnsitzträger, dieser leitet den Antrag an zuständigen Träger weiter). Hier müssen Sie auch Angaben zu den ausländischen Versicherungszeiten machen. Der deutsche Träger ermittelt dann auch die ausländischen Versicherungszeten und Sie erhalten abschließend einen deutschen Versicherungsverlauf zugesandt, in dem alle Zeiten (auch die ausländischen) enthalten sind.

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6 Antworten

Schadeam 17.04.2013 | 13:22
Sie haben letztlich 2 Möglichkeiten: a) Sie fordern jeweils direkt bei der Rentenversicherung in Österreich und Italien einen Kontoauszug an. b) Sie teilen der DRV mit von wann bis wann Sie bei welchen Arbeitgebern gearbeitet haben, die übernehmen die Daten in ein Formular (E207) und die DRV schickt das nach Italien und Österreich und wartet auf Rückantwort. Welchen Weg Sie wählen ist prinzipiell egall, ich meine so was kann man selbst ohne die Hilfe der DRV erledigen. :)
Mario Schulzam 17.04.2013 | 13:33
Danke für die schnelle Antwort. Ganz klar Weg b. Viel weniger Aufwand für mich. Die gut Bezahlten Mitarbeiter der DRV brauchen sicher etwas Arbeit. Damit die Zeit rum geht ;-) Wie finde ich raus wer für mich zuständig ist?
FC Barcelonaam 17.04.2013 | 14:27
Lieber Mario, Sie müssen den Vordruck V100 (Antrag auf Kontenklärung) vollständig ausfüllen und unterschreiben! In dem Vordruck gibt es einen Bereich "Zeiten im Ausland" Hier müssen Sie genaue Angaben über die Zeiten in Österreich und Itallien (Südtirol) machen! Nachweise / Unterlagen über die Beschäftigungszeiten im Ausland sind dem Antrag auf Kontenklärung beizufügen! MfG FC Barcelona
Monacoam 17.04.2013 | 15:36
Hauptwohnsitz Deutschland und gleichzeitig im Ausland arbeiten ? Wie geht das denn ? Nach dem deutschen Meldegesetz müssen Sie sich unmittelbar ummelden. Zudem bleiben Sie ansonsten in Deutschland krankenversicherungspflichtig seit 2008. Passen Sie blos auf, daß Sie sich da kein ganz großes Eigentor schießen..................
KSCam 17.04.2013 | 19:10
Schon mal was von einem Grenzgänger gehört? Das sind Menschen, die im Staat A wohnen und im Staat B wohnen. Entlang der Staatsgrenzen kommt so was täglich vor und ist völlig legal. In den Landkreisen Waldshut und Lörrach sind beispielsweise ca 25 % der Arbeitnehmer in der Schweiz beschäftigt. Ich radle in 5 Minuten ins Nachbarland, wo es z.B. im Raum Zürich (45 km) mehr Arbeitsplätze gibt als im deutschen Grenzgebiet.......
Mario Schulzam 19.04.2013 | 12:38
So liebe Damen und Herren. Danke für die Antworten. Ich werde mal die DRV vor Ort kontaktieren und dort mein Anliegen vorbringen. Der Grund warum ich im Ausland gearbeitet habe war übrigens aus finanziellen Gründen. Wobei man hinter her sagen kann es war ein Verlust Geschäft. Wenn man alles berechnet. Ich kann nur jeden Warnen einer Tätigkeit im Ausland nach zu kommen. Ausgenommen die Schweiz. MfG schönes Wochenende zusammen
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