Sie sollten beim deutschen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung stellen (Wohnsitzträger, dieser leitet den Antrag an zuständigen Träger weiter). Hier müssen Sie auch Angaben zu den ausländischen Versicherungszeiten machen. Der deutsche Träger ermittelt dann auch die ausländischen Versicherungszeten und Sie erhalten abschließend einen deutschen Versicherungsverlauf zugesandt, in dem alle Zeiten (auch die ausländischen) enthalten sind.