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Experten-Antwort

Arbeitgeber verweigert Auskunft

von Annette Noubair08.04.2015 | 22:28
3182 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin EU-Rentnerin und habe zum 01.02.2015 einen Minijob angenommen. Dies habe ich der BfA per Mail mitgeteilt und habe den Arbeitsvertrag gemailt. Daraufhin wurde mir ein Formular von der BfA geschickt, auf welchem der Arbeitgeber die Arbeitszeit + das Gehalt nochmals bestätigen muss. (Es handelt sich um einen Minijob!) Das Formular "ging verloren". Zunächst glaubte ich dies und entschuldigte meinen Arbeitgeber noch damit, dass die junge Leute seien , die sich doch gerade selbständig gemacht haben. Das Formular wurde mir erneut zugesandt und ich sendete dies erneut an meinen Arbeitgeber. Diesmal kam das Formular - angeblich - nicht bei meinem Arbeitgeber an. (Ich glaube dies nicht! Schon alleine die Art und Weise, wie mir dies mitgeteilt wurde, war mehr als lapidar und "gechillt cool".) Nun drohte mir die BfA telefonisch an, mir die EU-Rente zu streichen, da ich "meiner Mitwirkungspflicht" nicht nachgekommen sei. Dies bin ich aber!!! Ich kann lediglich meinen Arbeitgeber nicht "nötigen", endlich der Schlamperei ein Ende zu bereiten und das Formular korrekt ausgefüllt an die BfA zu übersenden. Was ich tun kann ist allerdings, dass ich Ende dieser Woche kündige und zwar aufgrund der Verweigerung, das Formular auszufüllen und an die BfA zu schicken. Diese Kündigung kann ich der BfA schicken. Dennoch, so bekam ich heute gesagt, würde man mir die Rente streichen im kommenden Monat, da ich für die Zeit meines Minijobs das Arbeitgeberformular nicht ausgefüllt zugeschickt hätte. Was soll ich tun??? Ich kann doch gar nicht mehr tun, als meinen Arbeitgeber mehrmals schriftlich aufzufordern und ihm eine Frist zu setzen, nach deren Ablauf ich nicht mehr zur Verfügung stehe. Was kann ich tun, dass mir die Rente nun nicht gestrichen wird? Vielen Dank vorab für eine hilfreiche Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung Bund schnellstmöglich schriftlich über Ihre erfolglosen Bemühungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber, und bitten Sie den Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund die erforderlichen Daten direkt beim Arbeitgeber anzufordern. Ihr Arbeitgeber ist gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund verpflichtet die Auskünfte zu erteilen.

Weiterhin empfehle ich ihnen in diesem Anschreiben wahrheitsgemäße Angaben über Ihre Arbeitszeit zu machen, und Kopien Ihrer bisherigen Lohnabrechnungen beizufügen.

Aufgrund Ihrer schriftlichen Mitwirkung (hoffentlich innerhalb der Mitwirkungspflicht) sollte es meines Erachtens nach zu keiner Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung kommen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bitte beachten Sie, dass es bei den 450,-- EUR um die Hinzuverdienstregelung (§ 96a SGB VI) geht.

Nachdem dieser Regelung sind ab dem 01.01.2013 450,-- EUR (vorher 400,-- EUR) monatlich (2-mal im Jahr bis zum Doppelten = 900,-- EUR) bei der vollen Erwerbsminderungsrente als Hinzuverdienst zulässig.

Bei unter 3 Stunden / 3 bis unter 6 Std. / 6 und mehr Stunden arbeitstäglich (= 5 Tage in der Woche) ist der Grundanspruch auf volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente angesprochen.

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn das Restleistungsvermögen auf unter 3 Stunden arbeitstäglich gesunken ist.

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn das Restleistungsvermögen auf 3 Stunden bis unter 6 Stunden arbeitstäglich gesunken ist.

Sofern der Arbeitsmarkt verschlossen ist und keine Beschäftigung 3 und mehr Stunden ausgeübt wird, liegt auch bei einem Restleistungsvermögen von 3 Stunden bis unter 6 Stunden arbeitstäglich eine befristete volle Erwerbsminderung vor.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ohne Bedeutung. Ob eine volle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt werden kann, hängt einzig von der Höhe des erzielten Einkommens ab. Ein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen in Höhe von 400.- EUR (brutto) ist generell unschädlich.

Aktuelle Stellungnahme zu den vorstehenden Aussagen:

Satz 1 würde ich so ergänzen:

Der zeitliche Umfang einer g e r i n g f ü g i g e n Beschäftigung neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ohne Bedeutung.

Satz 2 trifft zu.

Satz 3 Ab 01.01.2013 wurde der Betrag auf 450,-- EUR angehoben. Unter korrekter Anwendung der Mindestlohnregelung ist der Betrag von 450,-- EUR unschädlich.

Bei der genannten Sachlage ist aber eine Überprüfung der gesundheitlichen Verhältnisse nicht ausgeschlossen. Wenn sich dabei eine Besserung des Restleistungsvermögen auf 6 und mehr Stunden ergibt, ist die Erwerbsminderungsrente nach einer Anhörung zu entziehen.

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22 Antworten

icham 09.04.2015 | 06:23
Bitte teilen Sie den Sachverhalt schriftlich der Deutschen Rentenversicherung Bund (neuer Name der BfA seit 2005!) mit und bitten Sie diese ausdrücklich auf Grund Ihrer Vorgeschichte sich direkt an den Arbeitgeber zu wenden! Damit sollte alles seinen Gang gehen! Hoffentlich :o)
icham 09.04.2015 | 06:23
Bitte teilen Sie den Sachverhalt schriftlich der Deutschen Rentenversicherung Bund (neuer Name der BfA seit 2005!) mit und bitten Sie diese ausdrücklich auf Grund Ihrer Vorgeschichte sich direkt an den Arbeitgeber zu wenden! Damit sollte alles seinen Gang gehen! Hoffentlich :o)
icham 09.04.2015 | 06:23
Bitte teilen Sie den Sachverhalt schriftlich der Deutschen Rentenversicherung Bund (neuer Name der BfA seit 2005!) mit und bitten Sie diese ausdrücklich auf Grund Ihrer Vorgeschichte sich direkt an den Arbeitgeber zu wenden! Damit sollte alles seinen Gang gehen! Hoffentlich :o)
ottonormalVerbraucheram 09.04.2015 | 12:49
Hallo Seltsam, aber wahrscheinlich habe ich was nicht mitbekommen. Ich dachte immer das bei einem 450,00€ Job die geleistete Anzahl an Arbeitsstunden keine Rolle spielt. Warum also angeben.?
-am 09.04.2015 | 13:16
Siehe Beitrag von anny v. 07.04.2015 ; 22:15Uhr "Volle Erwerbsminderungsrente und 450 EUR Job"
-am 09.04.2015 | 13:22
Siehe Beitrag vonn anny 07.04.2015 "Volle Erwerbsminderungsrente und 450 EUR Job"
Annette Noubairam 09.04.2015 | 13:25
Vielen Dank für die umgehenden Zuschriften. Mittlerweile bin ich dem Rat gefolgt, habe die Mails ausgedruckt, in denen ich den Arbeitgeber aufgefordert habe und habe auch den Arbeitsvertrag, die Überweisung vom Vormonat (Stunden Februar) und meine Stunden aus Monat März ausgedruckt. Damit marschiere ich gleich zur Post und schicke dies per Einschreiben an die Sachbearbeitung. nun zu "ottonormalVerbraucher ": Nein, die Stunden sind nicht egal! Diese sind in der Erwerbsunfähigkeit per se definiert, nämlich "weniger als 3 Std. täglich". Wenn dem der Wahrheit entspricht, so kann man dies - meiner Meinung nach - auch nicht im Minijob umgehen. Entweder es enstpricht der Wahrheit, oder nicht.
ottonormalVerbraucheram 09.04.2015 | 14:35
Hallo Naja, ich dachte das sich das von selbst ergibt=450,00€ :Minimal 8,50€ (Mindestlohn)= 53,00 Stunden: 21 Arbeitstage= 2,55 stunden Tag. Im Übrigen wurde in diesem Forum immer vom Experten die Meinung vertreten das es beim 450,00€ Job keine Stundengrenze gibt.
senf-dazuam 09.04.2015 | 15:45
Ich denke, dass sich die Bewertung abhängig von Alters- oder Erwerbsminderungsrente unterscheidet. Bei einem Minijob, den ich nur an zwei Tagen im Monat ausübe, dann aber jeweils 10 Stunden ranklotze, kann ich durchaus unter 450 Euro bleiben, bin aber allem Anschein nach zu mehr als 3 Stunden pro Tag fähig.
ottonormalVerbraucheram 09.04.2015 | 16:36
Hallo Das lieber EXPERTE haben sie uns 2012 Mitgeteilt! GILT DAS NICHT MEHR? von Experte/in Experten-Antwort RE: Wieviel Stunden darf eine EM-Renterin arbeiten? Ergänzend zum Beitrag von "Rentenprüfer" teilen wir Ihnen mit, dass der Arbeitgeber bei Beschäftigungsaufnahme eines 400-Euro-Jobs eine Meldung an den Rentenversicherungsträger absetzt, die allerdings keine Angabe zur Arbeitszeit enthält. Die Rentenversicherungsträger haben sich darauf geeinigt, dass bei einem monatlichen Entgelt bis zu 400 Euro grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt ist, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; Im Einzelfall kann allerdings geprüft werden, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.
ottonormalVerbraucheram 09.04.2015 | 16:43
Hallo SO LANGSAM GLAUBE ICH HIER NICHTS MEHR! Noch 2 Antworten und jetzt Trink ich mir ein Bier! von Experte/in Experten-Antwort RE: Volle Erwerbsminderungsrente aufgrund Arbeitsmarkt Entgegen dem vorgehenden Beitrag ist gerade der Hinzuverdienst wichtig. Dieser darf grundsätzlich 400 Euro monatlich nicht übersteigen, zweimal im Jahr dürfen Sie bis zu 800 Euro verdienen. Sollten Sie mehr verdienen wird Ihre Rente gekürzt oder fällt ggf. weg. Solange Sie diese Grenze einhalten entsteht Ihnen kein Nachteil. Eine Überprüfung, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, behält sich der Rentenversicherungsträger immer vor, ganz unabhängig von einer Nebenbeschäftigung. von Experte/in Experten-Antwort RE: Erwerbsminderung und 400 Euro Job Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ohne Bedeutung. Ob eine volle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt werden kann, hängt einzig von der Höhe des erzielten Einkommens ab. Ein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen in Höhe von 400.- EUR (brutto) ist generell unschädlich.
islam gehört nicht zur brdam 09.04.2015 | 18:29
zitat "SO LANGSAM GLAUBE ICH HIER NICHTS MEHR! " dazu kann ich nur mit dem kopf schütteln und antworten : guten morgen, auch schon aufgewacht ???
Schorscham 09.04.2015 | 20:17
Das wird zwar häufig behauptet, ist aber definitiv falsch. Manche DRV-Mitarbeiter legen die Regeln großzügig aus und andere streng. Fakt ist, dass bei einem Leistungsvermögen von mindestens 3 Stunden täglich keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt. Wer diese Regel nicht einhält, spielt russisches Roulette und kann selbst nach Jahren stiller Duldung durch die DRV in Erklärungsnot geraten.
ottonormalVerbraucheram 10.04.2015 | 08:13
Hallo @ Schorsch das war die FACHAUSKUNFT. UND DAS GLAUBTEN DIE MENSCHEN BIS JETZT..................... von Experte/in Experten-Antwort RE: Erwerbsminderung und 400 Euro Job Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ohne Bedeutung. Ob eine volle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt werden kann, hängt einzig von der Höhe des erzielten Einkommens ab. Ein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen in Höhe von 400.- EUR (brutto) ist generell unschädlich. Was sie bei einer Überprüfung machen naja..............Vor Gericht und auf Hoher See...........
Herz1952am 10.04.2015 | 11:50
Ottonormalverbraucher, es geht einmal darum, ob die Zeiten eingehalten werden, das kann geprüft werden, ob die Erwerbsminderung überhaupt vorhanden ist. Dann geht es auch darum, ob die 450,-- überschritten werden, dann wird nur ein Teil der EM-Rente ausgezahlt, bzw. eine Teilkürzung vorgenommen. Außerdem sind beim Mindestlohn, für dessen Prüfung die Zollbehörde zuständig ist Tür und Tor für Manipulationen offen. Kein Gesetz ist so dicht, dass es von einfallsreichen Unternehmen umgangen werden kann. Beispiel: Zeitungsausträger. Diese werden nach Stückzahlt bezahlt. Abgerechnet wird nach Stunden. Die Zeit, in dem sie die die gleiche Anzahl Zeitungen austragen müssen, wird einfach gekürzt. So ist das und war früher auch nicht besser, da wurden noch Tote mitgeführt, dass die Geringfügigkeitsgrenze beim Einzelnen nicht überschritten wurde. Herz1952
Schorscham 10.04.2015 | 13:50
Versuchen Sie es doch ganz einfach mal mit logischem Denken. Wie man Erwerbsminderungsrenten juristisch definiert, können Sie im Gesetz nachlesen. Dass die "unter 3 Stunden-Regelung" bei "Mini-Jobs" nicht gilt, steht allerdings nicht im Gesetz. Deshalb ist Ihre zitierte frühere "Experten-Aussage" ziemlich gewagt, um nicht zu sagen, unverantwortlich. Ob die "unter 3 Stunden-Regelung" streng oder großzügig ausgelegt wird, entscheiden die zuständigen DRV-Sachbearbeiter. Und wenn die sich nie irren würden, gäbe es nicht so viele Gerichtsverfahren, die mal zugunsten der Kläger und mal zu zugunsten der DRV ausgehen. Das Ausgangsposting ist doch wohl Beweis genug dafür, dass der DRV die "unter 3 Stunden-Regelung" auch bei "Mini-Jobs" nicht immer egal ist. Jeder betroffene Rentner muss sich selbst entscheiden, ob er russisches Roulette spielen will oder ob er lieber von vornherein sicherheitshalber unter 3 Stunden bleibt. (Bzw. unter 6 Stunden bei teilweiser EM.) Ich würde meine hart erkämpfte BU-Rente wegen ein paar Minuten zusätzlicher Arbeitszeit jedenfalls nicht aufs Spiel setzen. Und zwar völlig unabhängig davon, was die hiesigen "Experten" schreiben.
ottonormalVerbraucheram 10.04.2015 | 12:57
Hallo lieber EXPERTE! Haben alte aussagen von vor dem 09.04.2015 noch Gültigkeit oder nicht ihr Geschreibsel von heute ist inzwischen jedem klar! nochmal als Beispiel: NOCH GÜLTIG ODER NICHT DIES IST DIE FRAHE von Experte/in Experten-Antwort RE: Erwerbsminderung und 400 Euro Job Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ohne Bedeutung. Ob eine volle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt werden kann, hängt einzig von der Höhe des erzielten Einkommens ab. Ein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen in Höhe von 400.- EUR (brutto) ist generell unschädlich.
ottonormalVerbraucheram 10.04.2015 | 14:04
Hallo Schorsch! Du hast natürlich Recht! bei voller EU müssten die meisten, viele überhaupt nicht Arbeiten: ich auch nicht, BEI VOLLER EU IST ARBEIT DER BEWEISS DAFÜR DAS DIE ARBEITEN KÖNNEN, nur bei teil EU und BU geht der Gesetzgeber ja davon aus das noch Gearbeitet werden kann und muss.aber es ist ja nicht nur eine Auskunft sondern viele von denen habe ich hier 4 Gepostet. PS: Ich kenne viele die voll EU sind und eine Arbeit machen die ist ein Witz. Z:B Briefe kuvertieren das ist eine Arbeit die können voll EU Personen am Tag Locker 8 Stunden machen das läst aber keinen Rückschluss auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt zu. Lieber EXPERTE meine Frage ist noch offen!
Schorscham 10.04.2015 | 15:03
Und DAS sollte jeder Zweifler endlich zur Kenntnis nehmen!
ottonormalVerbraucheram 10.04.2015 | 15:03
Hallo Wir/ Ich Bedanken uns für ihre Aussagen.
Sozialröchler?am 10.04.2015 | 18:45
Da gibt es viele Tricks. z. B. übt die ganze Familie nur immer wieder eine kurzfristige Beschäftigung für jeweils den Höchstzeitraum aus. Damit entfällt vollständig die Hinzuverdienstgrenze. Wer sowieso Grundsicherung beziehen muss, hat doch kein Interesse Rentenbeiträge zu entrichten. Der Arbeitgeber schon gar nicht.
Dr. Göbelam 12.04.2015 | 15:31
Genau, geben Sie gut acht, denn das ist eine Taktik von IHNEN! Erst wiegen SIE einen in Sicherheit, SIE beobachten und sammeln. SIE überwachen alles und jeden, auch aus dem PC und dem Fernseher heraus. Erst neulich habe ich gelesen, dass SIE die Webcams am PC hacken und manipulieren. SIE fischen die Daten ab und horchen aus den Leitungen, SIE kontrollieren die Entgelte und Konten! SIE blicken in die Wohnungen! Und dann, dann schlagen SIE zu, nachdem SIE jahrelang getan haben, als würden SIE etwas dulden! Schnell und hart kommt ein Bescheid. Wer das nicht mitmacht wird krank. Mich haben SIE mit Diarrhoe angesteckt!
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