Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung Bund schnellstmöglich schriftlich über Ihre erfolglosen Bemühungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber, und bitten Sie den Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund die erforderlichen Daten direkt beim Arbeitgeber anzufordern. Ihr Arbeitgeber ist gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund verpflichtet die Auskünfte zu erteilen.
Weiterhin empfehle ich ihnen in diesem Anschreiben wahrheitsgemäße Angaben über Ihre Arbeitszeit zu machen, und Kopien Ihrer bisherigen Lohnabrechnungen beizufügen.
Aufgrund Ihrer schriftlichen Mitwirkung (hoffentlich innerhalb der Mitwirkungspflicht) sollte es meines Erachtens nach zu keiner Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung kommen.