Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitslosengeld 2

von Fragensteller09.08.2007 | 20:37
1260 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich (geb. 1953) bin seit 2005 arbeitslos gemeldet, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 aufgrund meines Vermögens. Im Arbeitsamt sagte man mir ich solle mich wegen der Rentenzeiten weiterhin arbeitslos melden. Ist das sinnvoll? Woanders habe ich gelesen dass maximal 3 Jahre dieser Zeit für die Rente angerechnet wird; ist das so richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Antwort der "Helferin" ist korrekt. Sie sollten sich in jedem Fall weiter arbeitssuchend melden. Auch wenn die Zeiten sich nicht rentensteigernd auswirken sollten, können Sie evtl. damit einen Rentenanspruch aufrecht erhalten. Am besten wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger und lassen Sie sich persönlich beraten.

2 Antworten

Schadeam 09.08.2007 | 21:27
eine konkrete Aussage ist hier nicht möglich, weil man Ihre bisherigen Versicherungszeiten nicht kennt. Als Arbeitsloser müssten Sie die Zeit haben, sich bei der nächsten Außenstelle der RV beraten zu lassen - dann wissen Sie was sinnvoll ist. Das mit den 3 Jahren ist auf jeden Fall totaler Blödsinn, für die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug gibt es keine gesetzliche Befristung!
Helferinam 10.08.2007 | 08:28
Ich nehme einmal an, dass Sie mit den 3 Jahren nicht die Anrechnung, sondern die Bewertung der Zeiten meinen. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen immer als Anrechnungszeit angerechnet. In der Rentenberechnung werden Sie jedoch nicht mehr in vollem Umfang mit Entgeltpunkten bewertet. Es ist jedoch immer sinnvoll, sich weiterhin arbeitslos zu melden, um eine lückenlose Belegung im Versicherungsverlauf zu erhalten. Dies ist für die Gesamtleistungsbewertung in der Rentenberechnung sinnvoll. Das heißt, beitragsfreie Zeiten erhalten einen höheren Durchschnittswert an Entgeltpunkten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026