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Arbeitslosigkeit

von Limmi27.03.2009 | 08:21
1120 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, aufgrund der wirtschaftlichen Lage unseres Unternehmen, kann es durchaus sein, dass ich zum 31. Oktober meine Arbeitsstelle verliere. Jetzt habe ich gehört, dass im Falle einer eintretenden Arbeitslosig, mir das Arbeitsamt den Kauf einer Eigentumswohnung verbieten kann, da ich dann bezieher von Arbeitslosengeld 1 bin und evtl. anschließend Arbeitslosengeld 2 beziehen werden. Für Arbeitslosengeld 2 muss ich mein Vermögen zu allererst verbrauchen. Kann nun das Arbeitsamt mir den Kauf einer EW verbieten? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Limmi,

leider können wir in diesem Forum keine Fragen zum Leistungsrecht der Arbeitsverwaltung beantworten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre örtliche Agentur für Arbeit.

5 Antworten

Falsches Forumam 27.03.2009 | 09:23
Was hat Ihre Frage mit der deutschen Rentenversicherung zu tun???
Schiko.am 27.03.2009 | 10:49
Der Beitrag um 10.30 Uhr stammt natürlich wieder vom Falschmünzer. mfg
Schiko.am 27.03.2009 | 10:30
Dies muss man einfach be- antworten. Klarer Unsinn!
Schiko.am 27.03.2009 | 11:07
Hab mich nochmal schlau gemacht, kann es einfach nicht lassen. Im AFG steht geschrieben, das bei unmittelbar ( unmittelbar meint in diesem Fall den Zeitraum von 6 Monaten ) anstehender Arbeitslosigkeit, mit einer mittelbaren Dauer von midestens 1 Monat, bei der Anspruchsbegründung geprüft wird, ob in der Vergangenheit durch den Antragsteller Anschaffungen getätigt wurden, die einem Anspruch von Arbeitslosengeld grundsätzlich entgegen stehen würden. Wenn dies der Fall ist, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld unter Umständen. Andererseits wäre die Anschaffung einer Eigentumwohnung aus steuerrechtlicher Sicht durchaus überlegenswert.Hinsichtlich der daraus resultierenden steuerlichen Vorteile,wäre es jedoch durchaus sinnvoll.
Christinaam 27.03.2009 | 17:49
Hallo Limmi, vielleicht finden Sie ja wieder einen neuen Job während des Bezugs von Alg 1 ? Verbieten kann das Arbeitsamt den Kauf einer ETW vor Bezug von Alg 2 sicher nicht. Die Frage ist, ob die Wohnung eigengenutzt wird und angemessen ist. Das Thema ist für so ein Forum sehr komplex, deswegen bitte in die Materie einlesen, es gibt genug Infos und Beratungen. Bitte mal "googeln".
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