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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Helene25.04.2015 | 20:50
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, im März erhielt ich den Bescheid über eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dabei war ein Schreiben an meinen Arbeitgeber zwecks Prüfung eines Teilzeitarbeitsplatzes, da ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch für 3 - 6 Stunden täglich arbeiten könne. Mein Arbeitgeber verneinte dies und so schickte ich dieses Schreiben sofort an die DRV zurück und wartete seitdem auf den Bescheid über die volle EM-Rente, da der Teilzeitarbeitsmarkt für mich verschlossen ist. Nun erhielt ich gestern ein Schreiben der DRV, in dem sie mir mitteilen, dass sie zusammen mit der Agentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilzeitarbeitsplatz prüfen. Wie kann das sein? Ich bin seit 35 Jahren unkündbar bei einer Landesbehörde angestellt und mein Arbeitsvertrag ruht nur. Kann ich mich gegen dieses Vorgehen wehren? Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Helene,

in Ergänzung zu den Vorrednern hier die rechtliche "Quelle" der Deutschen Rentenversicherung zu dieser Vorgehensweis: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R0&id=§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung 5 200. Da aber noch kein Ergebnis zu der Prüfung vorliegt, sollten Sie diese m.E. ersteinmal abwarten. Sollte der Bescheid nicht in Ihrem Sinne ergehen, haben Sie immer noch die Möglichkeit entsprechende Rechtsmittel gegen den neuen Bescheid einzulegen. Hierfür können Sie sich auch Unterstützung bei der Asukunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung holen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die DRV muss nicht zwingend zur vollen RT tendieren, es kommt immer auf die einzelnen Umstände an. Lebensalter, Ausbildungsstand, gesundh. Einschränkungen. U. U. wird doch eine Arbeitslosmeldung verlangt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

W*lfgangam 25.04.2015 | 21:53
Hallo Helene, der Teilzeitarbeitsmarkt gilt nicht nur für Ihren Arbeitgeber allein - das ist Sache des jeweiligen Bundeslandes/der örtlichen AfA. Insofern Geduld ...ich wüsste nicht, in welchem Bundesland der Teilzeitarbeitsmarkt zz. als offen gilt. Daher dürfte es sich nur um eine Standard-Mitteilung der DRV handeln. Gruß w.
Heleneam 25.04.2015 | 22:36
Danke für die schnelle Antwort. Trotzdem verstehe ich die Vorgehensweise der DRV nicht. Wie kann ich bei einem bestehenden unkündbaren Angestelltenvertrag vermittelt werden, falls es einen für mich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz gibt? Auch bin ich weiterhin krankgeschrieben, da ich noch Krankengeld - seit Rentenzahlung nur noch die Hälfte des vorherigen Betrages - erhalte. Ich bin ratlos und denke, dass es ein großer Fehler war, gegen den ergangenen Rentenbescheid keinen Widerspruch einzulegen. Nun ist es wohl zu spät dafür, leider.
Schorscham 26.04.2015 | 20:34
Der DRV kann es egal sein, ob Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder arbeitslos sind. Entscheidend ist einzig und allein, ob für Sie (theoretisch) in Frage kommende leidensgerechte Arbeitsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ob Sie dann auch tatsächlich so einen Arbeitsplatz bekommen, ist völlig egal. Aus meinem Bekanntenkreis sind mir zwei Beispiele bekannt, in denen keine "Arbeitsmarktrente" gewährt wird, weil der regionale Arbeitsmarkt lt. Auskunft der BA nicht als verschlossen gilt. Das wundert mich ehrlich gesagt auch nicht besonders, weil zahlreiche Frührentner mit Teilzeitjobs ihre Rente aufbessern. (Ich mache das übrigens auch so!)
Schorscham 26.04.2015 | 20:41
Meine erwähnten Bekannten wohnen beide in NRW. Offenbar wird manchmal etwas genauer geprüft, anstatt sich pauschal an der durchschnittlichen Arbeitslosenquote zu orientieren. (Spezialisten mit Mangelberufen sind bekanntlich leichter zu vermitteln, als Leuchtturmwärter oder Krabbenpuhler an der Nordseeküste.)
Heleneam 27.04.2015 | 14:04
Herzlichen Dank für die Antworten. Es war für mich eine Erleichterung zu erfahren, dass ich mich gegen den Bescheid zur Wehr setzen kann, sollte zu meinen Ungunsten entschieden worden sein. Freundliche Grüße Helene
Schorscham 27.04.2015 | 14:48
Wie kann das sein? ....dass jemand dauerhaft einen ruhenden Arbeitsplatz besitzt, obwohl sein Arbeitgeber ihn aufgrund seiner Erwerbsminderung nie wieder beschäftigen kann? Die Tatsache, dass Sie in einem "ruhenden und unkündbaren Arbeitsverhältnis" stehen, spricht eher gegen die Annahme, dass der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist. Zumindest hindert Sie Ihr imaginärer Arbeitsvertrag nicht daran, sich einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu suchen. Der sogenannte "verschlossene Arbeitsmarkt" ist ein My­thos, wie die zahlreichen berufstätigen Frührentner immer wieder unter Beweis stellen. Deshalb gehört die sogenannte "Arbeitsmarktrente" dringend auf den Prüfstand, wie namhafte Sozialrechtsexperten meinen. Warten wir mal die nächste Bundestagswahl ab....
W*lfgangam 27.04.2015 | 19:46
Wie kann das sein? Ich bin seit 35 Jahren unkündbar bei einer Landesbehörde angestellt und mein Arbeitsvertrag ruht nur.
Wie kann das sein? ....dass jemand dauerhaft einen ruhenden Arbeitsplatz besitzt, obwohl sein Arbeitgeber ihn aufgrund seiner Erwerbsminderung nie wieder beschäftigen kann?
Hallo Schorsch, nennt sich Tarifvertrag. Und das 'nie' ist in dem hier geschilderten Fall eben nicht gegeben. Unter kürzlich gestellter Frage finden Sie - bei Interesse - in diesem Beitrag die tarifvertraglichen Regelungen/Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn keine volle EMRT auf Dauer bewilligt worden ist: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Heleneam 28.04.2015 | 14:11
Mein Arbeitgeber möchte mein Arbeitsvertrag, da er keine Stelle mit 3-6 Std hat, auflösen. Ich soll eine Abfindung bekommen. Die Abfindung wird als Auszahlung noch vor dem Rentenbeginn datiert damit es kein Zuverdienst in der Rente ist Muss die DRV mir jetzt doch eine volle EMR geben ? oder kann sie immer noch von mir verlangen mich Arbeitslos zu melden ?. Helene
DBam 28.04.2015 | 15:04
Und wenn sich Helene nicht Arbeitslos meldet weil es ihr gesundheitlich nicht gut geht ? bekommt sie dann die Volle ???
Heleneam 28.04.2015 | 17:59
Hallo, dieser Beitrag ist nicht von mir verfasst worden. Mein Beitrag endete mit meinem Dank an die Verfasser der Antworten auf meine Fragen. Helene
Schorscham 28.04.2015 | 20:49
Das ist ein Fall für den Staatsanwalt! Würde ich von so einem Fall in meinem Bekanntenkreis erfahren, hätte ich keinerlei Skrupel, die DRV zu informieren oder sogar selbst Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten.
W*lfgangam 28.04.2015 | 21:38
...wer solche Bekannten hat, braucht keine Feinde mehr. > Meine erwähnten Bekannten wohnen beide in NRW. Noch - haben aber bestimmt schon Asyl in den Nachbarbundesländern beantragt, um als Nichtbekannte unterzutauchen ;-) Gruß w.
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