Ich schließe mich der Antwort von "Jockel" an.
Sofern Sie dies wünschen, sollten Sie kurz vor Ablauf der Zeitrente formlos (mit freiem Schreiben) die Weitergewährung der Zeitrente beantragen.
Ob die bisherige Zeitrente über den Wegfallzeitpunkt hinaus als Dauerrente weitergewährt werden kann, entscheidet die Rentenversicherung. Sofern Sie die genannte Rentenbezugsdauer von neun Jahren erreicht haben oder diese Grenze bei einer nochmaligen Verlängerung als Zeitrente überschreiten würden, wird von Ihrer Rentensachbearbeitung automatisch berücksichtigt, dass eine nochmalige Verlängerung als Zeitrente rechtlich nicht möglich ist.