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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Andreas28.07.2022 | 11:19
130 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, laut Entlassungsbericht Reha bin ich teilweise erwerbsgemindert. Die Rentenantragsunterlagen habe schon an die Rentenversicherung gesandt. Meinen Job als Verkäufer musste ich aus gesundheitlichen Gründen beenden. Meine Firma hatte für mich auch keinen passenden Teilzeitjob. Es gab zumindest eine kleine Abfindung. D.h ich beantrage jetzt ALG 1. Was ist, wenn die halbe Rente bewilligt wird? Wann und wie bekomme ich eine Arbeitsmarktrente, wenn ich keinen Job finde. Davon gehe ich erst einmal aus. Vorrübergehend eine volle Rente würde mir sehr helfen. Herzliche Grüße Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

die Rentenversicherung muss nicht zwingend das Leistungsvermögen aus dem Entlassbericht bei der Entscheidung über einen Rentenantrag übernehmen. Die Entscheidung über das Leistungsvermögen trifft der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung.

Konkrete Aussagen dazu, welche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Ihrem Fall ab welchem Zeitpunkt gewährt wird, sind im Rahmen dieses Forums nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Schadeam 28.07.2022 | 11:24
Sie können jederzeit einen Rentenantrag stellen und schon wird geprüft ob ein Anspruch besteht und was für eine Rente Sie bekommen.
Abschlägeam 28.07.2022 | 11:27
Hallo Andreas, ist der DRV bereits bekannt, dass Sie den Arbeitsplatz nicht mehr haben, oder hat sich dies erst nach Antrag ergeben? Dann sollten Sie das noch nachreichen. Und dann wird seitens der DRV ohnehin geprüft, ob Ihnen, sofern Sie teilweise erwerbsgemindert sind, ggfs. eine 'Arbeitsmarktrente' zusteht. Da kann das Forum nicht weiterhelfen, Sie müssen einfach die Entscheidung abwarten. Alles Gute!
Schade Ergänzungam 28.07.2022 | 11:34
....ob die DRV nach Sichtung des Rehaberichtes Sie auffordert Rente zu beantragen weiß hier niemand - deshalb mein Rat selbst tätig zu werden und nicht zu warten ob "irgendwas automatisch passiert"....zuminddest dann wenn Sie die Rente anstreben
Schadeam 28.07.2022 | 12:00
sorry, hab ich überlesen
Andreasam 28.07.2022 | 12:44
....ob die DRV nach Sichtung des Rehaberichtes Sie auffordert Rente zu beantragen weiß hier niemand - deshalb mein Rat selbst tätig zu werden und nicht zu warten ob "irgendwas automatisch passiert"....zuminddest dann wenn Sie die Rente anstreben
lt. Text hat 'Andreas' die Rentenantragsunterlagen schon geschickt... aber falls doch noch nicht, wird's Zeit :-)
Ja, ich habe den Antrag schon gestellt. Die DRV weiß, dass mein Job endet. Meine Frage ging eher in die Richtung "wie läuft es mit der Arbeitsmarktrente, wenn die halbe Rente bewilligt wird?". Kann ich die Arbeitsmarktrente sofort bekommen? Muss ich erst länger arbeitslos sein? Wird das automatisch vorn der DRV geprüft oder muss ich noch mal aktiv werden?
Abeckyam 28.07.2022 | 12:58
Über die Arbeitsmarktrente wird mit Rentenbeginn entschieden. Sollte es doch keine Arbeitsmarktrente werden, ist vielleicht für Sie der Arbeitsmarkt nicht verschlossen. Aber das bleibt abzuwarten.
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