Da bei Weitergewährungsanträgen generell Änderungen der Verhältnisse Anlass bieten können, den bisherigen Anspruch für die Zukunft zu überprüfen, empfehle ich Ihnen, vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffe, eine schriftliche Stellungnahme Ihres Rententrägers anzufordern.