Hallo,
ich habe einen Bescheid über eine sog. Arbeitsmarktrente erhalten und eine Woche zuvor eine Einladung der Arbeitsagentur, um über meine berufliche Situation zu sprechen, obwohl das ALG I bereits nach einem Jahr Bezugszeit ausgelaufen ist (ich mich aber nicht von der Vermittlung abgemeldet habe).
Frage: Muss ich für den Bezug der vollen Arbeitsmarktrente nun weiterhin Meldetermine bei der Arbeitsagentur wahrnehmen und ggf. Bemühungen nachweisen (Bewerbungen) - oder entfällt das alles nach der Feststellung des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes; und wenn ja, wohl kaum auf Dauer? Im Internet konnte ich dazu kaum etwas finden, und dann nur Widersprüchliches.
Viele Grüße