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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente: Meldetermine bei Arbeitsagentur?

von Z.28.08.2017 | 13:17
541 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe einen Bescheid über eine sog. Arbeitsmarktrente erhalten und eine Woche zuvor eine Einladung der Arbeitsagentur, um über meine berufliche Situation zu sprechen, obwohl das ALG I bereits nach einem Jahr Bezugszeit ausgelaufen ist (ich mich aber nicht von der Vermittlung abgemeldet habe). Frage: Muss ich für den Bezug der vollen Arbeitsmarktrente nun weiterhin Meldetermine bei der Arbeitsagentur wahrnehmen und ggf. Bemühungen nachweisen (Bewerbungen) - oder entfällt das alles nach der Feststellung des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes; und wenn ja, wohl kaum auf Dauer? Im Internet konnte ich dazu kaum etwas finden, und dann nur Widersprüchliches. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Z.,

dem Beitrag von Schorsch kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schorscham 28.08.2017 | 14:25
Nein, Sie müssen keine Meldetermine bei der BA mehr wahrnehmen, sofern Sie nicht mehr an einer Job-Vermittlung interessiert sind. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass Ihre "Arbeitsmarktrente" irgendwann in eine gewöhnliche EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgeändert wird, wenn eine Prüfung ergibt, dass der Teilzeitarbeitsmarkt in Ihrer Region nicht mehr als verschlossen gilt. Damit möglichst zeitnah auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagiert werden kann, werden "Arbeitsmarktrenten" grundsätzlich auf maximal drei Jahre befristet. MfG
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