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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente u. Minijob

von Michael Weiss29.06.2021 | 08:40
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2 Antworten

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Ich beziehe seit 2017 eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Dieses ist eine Teil-Erwerbsminderungsrente, die nur die halbe Höhe einer Erwerbsminderungsrente betrifft. Aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes - so der Jargon der DRV - bekomme ich die Rente aber als volle Rente ausgezahlt. Die Experten hier im Forum kennen das. Ich würde jetzt gerne einen Minijob mit bis zu 450 € im Monat aufnehmen. Bei Aufnahme eines Teilzeitarbeitsplatzes, der sozial-versicherungspflichtig wäre, bekäme ich nur noch die halbe Rente, inwieweit wird ein "Minijob" angerechnet? In diesem Fall wäre der Arbeitsmarkt für mich ja nicht mehr verschlossen. Welche Auswirkungen hätte das auf meine volle Rente? Sicher wird dann die DRV erneut prüfen, inwieweit Arbeitsfähigkeit vorhanden ist und neue Gutachten anfordern. Könnte es dann sein, da ein bezahlter Minijob vorhanden wäre, dass dann nur noch die halbe Rente bezahlt würde? mfg Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Weiss,

den Ausführungen von Feli kann ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Feliam 29.06.2021 | 08:55
Ein Minijob ist nicht gleichzusetzen mit einem echten Teilzeitarbeitsplatz. D.h., wenn Sie einen Minijob (tgl. unter 3 Stunden) aufnehmen, ist der Arbeitsmarkt für Sie immer noch verschlossen. Eine Überprüfung ist davon unabhängig aber trotzdem immer möglich.
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