Danke zunächst allen, die sich Mühe gemacht haben zu antworten.
Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Im Gesetz zur Arbeitmarktrente steht:
"Im Hinblick auf die weiterhin ungünstige Arbeitsmarktlage, vor allem für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte, gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlung grundsätzlich als verschlossen".
Ich bin erhalte eine tlws. EMRT, unbefristet.
Es ist kein Problem die volle EMRT zu erlangen. Dies ist bereits geregelt, ich möchte dies derzeit noch nicht, weil ich genau das beabsichtige, was ich ursprünglich geschrieben hatte: Eine tarifgemäße Übergangszahlung in Höhe von 65 % meiner Entgeltgruppe für 36 Monate.
Mir ist nur nicht klar, was passiert, wenn ich die volle EMRT beantrage.
Der Gesundheitszustand ist unstrittig so, dass diese bewilligt wird.
Spricht aus rententechnischer irgendetwas dagegen?
Also:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von meiner Seite.
Dies ist zwingend vorgegeben. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stelle ich den Antrag auf eine volle EMRT. Das Gutachten besagt eine Restarbeitsfähigkeit unter 3 Std.
Ich muss doch unter diesen Umständen die volle EMRT bekommen- oder habe ich etwas übersehen?
Gruß
bechti