Hallo Arbeiter,
KSC hat die einzig zutreffende Antwort bereits gegeben.
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Hallo Arbeiter,
KSC hat die einzig zutreffende Antwort bereits gegeben.
Es gibt keine Erwerbsunfähigkeit(mehr)!Ein Sozialamt kann ein Restleistungsvermögen gar nicht beurteilen! Die Rechtsgrundlage ist dafür überhaupt nicht gegeben. Sollten diverse Richter derartige Urteile gefällt haben, würde das den Sinn einer EMR ad absurdum führen! Zumal die RV bei einer Arbeitsaufnahme zur Rentenüberprüfung verpflichtet wäre. Mögliches Szenario:Gewährung einer EMR für einen Kranken Menschen, irgendein Familienquarkgericht labert von 2,5 Stunden Arbeitspflicht, Arbeit wird aufgenommen, RV prüft, Rente wird wieder entzogen. Weiter so Deutschland, irgendwann sitzt man auf einer Treppe, schnippt sich die Unterlippe und macht bille bille balla balla!Und nein, wer sollte denn einen voll erwerbsgeminderten menschen - also jemanden der nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann - zu einer Arbeit zwingen?Das Sozialamt zum Beispiel. Wer noch 2,5 Stunden täglich arbeiten kann, ist nämlich nicht erwerbsUNFÄHIG !! Wenn Sie in Ruhe nachgedacht hätten, hätten Sie sich Ihre arrogante Antwort sparen können, Herr/Frau Superschlau !!
Wie oder besser wer definiert in einem solchen Fall die Restleistungsfähigkeit? Unter 3 Stunden ist nur die Definition der Rentenversicherung für die Renten Gewährung. Unter 3 Stunden bedeutet nicht automatisch eine Leistungsfähigkeit von zweikommanochwas. Diese könnte auch bei unter einer Stunde oder bei Null liegen. Und einzig und allein hat darüber der SMD der Rentenversicherung zu entscheiden. Aber nicht punktgenau, sondern nur mit der Maßgabe über 6,3-6,unter 3 Stunden. Irgendwelche Kaspars vom Familiengericht können da sonstwas labern, jeder Gegenanwalt zerreißt sowas in der Luft indem er die Leistungsfähigkeit seines Mandanten auf 20 Minuten beziffert!Und nein, wer sollte denn einen voll erwerbsgeminderten menschen - also jemanden der nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann - zu einer Arbeit zwingen?Zur Arbeit kann niemand gezwungen werden! Allerdings sollte man sich mal - bevor man so etwas schreibt - die einschlägigen Urteile (insbesondere im schon erwähnten Unterhaltsrecht) anschauen. Dort geht man eindeutig davon aus, dass selbst voll erwerbsgeminderte Menschen im Rahmen ihrer Restleistungsfähigkeit arbeiten gehen müssen um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
Es gibt keine Erwerbsunfähigkeit!!! Niemand im ganzen Land bescheinigt Ihnen derartiges!!!Es gibt keine Erwerbsunfähigkeit(mehr)!Natürlich gibt es noch Erwerbsunfähigkeit! Nämlich dann, sobald jemand GAR NICHTS mehr arbeiten kann! Sie verwechseln hier Erwerbsunfähigkeit mit Rente wegen voller Erwerbsminderung! DAS wurde aber überhaupt nicht thematisiert!
Im besagtem Fall ging es aber wohl darum, dass lediglich mit dem reinen Zustand"Erwerbsminderung"die Unterhaltspflicht bestritten wurde. Es unterblieb die genaue Benennung der Einschränkungen und ihre Auswirkungen auf die tatsächliche Arbeitsfähigkeit. Die Beklagte hat dieses versäumt und sich nur auf die EMR berufen. Das hat der BGH eindeutig herausgestellt. Bedenklich, dass auch die Begrifflichkeit "Erwerbsunfähigkeit" benutzt wurde. Hätte die Invalidenrente noch diesen Namen, wäre das Urteil wohl anders ausgefallen, da der Beklagten dann ja Erwerbsunfähigkeit attestiert worden wäre. Nur weil die RV für ein und dieselbe Sache verschiedene Begrifflichkeiten benutzt, Bundesgerichtshof hin oder her, dieser hat mit Begriffen argumentiert, die es überhaupt nicht mehr gibt.Sollten diverse Richter derartige Urteile gefällt haben, würde das den Sinn einer EMR ad absurdum führen!Das haben nicht irgendwelche "diverse Richter" als Urteile gefällt, sondern der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 Wer näheres wissen will, Google kann da helfen ;-)
Wer GAR NICHT MEHR arbeiten kann ist also nicht erwerbsunfähig? MfGNatürlich gibt es noch Erwerbsunfähigkeit!Falsch! Im Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es dies nicht mehr! Was private Versicherung definieren hat hier nichts zu suchen.
Das wurde auch an keiner Stelle behauptet. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass volle Erwerbsminderung nicht zwingend ErwerbsUNFÄHIGKEIT bedeuten muss. Und wer nicht erwerbsunfähig ist, kann zumindest teilweise seinen Lebensunterhalt mit Arbeit bestreiten.Natürlich gibt es noch Erwerbsunfähigkeit!Falsch! Im Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es dies nicht mehr!
Dazu muss man nicht juristisch bewandert sein! Selbst höchstrichterliche Gremien können Unsinn faseln! Wer behauptet, jemand sei ja nicht erwerbsunfãhig, obwohl es diesen Status nirgendwo gibt, labert Müll! NIEMANDEM wird in Deutschland noch bescheinigt, dass er erwerbsunfãhig ist. Da das niemand kann, kann man eben auch nicht nicht erwerbsunfãhig sein kann.Bundesgerichtshof hin oder her, dieser hat mit Begriffen argumentiert, die es überhaupt nicht mehr gibt.Als ob das ein juristischer Laie wie Sie beurteilen könnte!
Alfons, sind Sie ein Forentroll? Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es seit 2002 schon nicht mehr. Diese Rente aus medizinischen Gründen wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.Da das niemand kann, kann man eben auch nicht nicht erwerbsunfãhig sein.Ach Jungchen, warum wechselst Du so oft Deine Namen, wo man Dich doch sofort an Deinem seltsamen Schreibstil erkennt? Wenn jemand Querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt und außerdem noch taub und blind ist, ist er automatisch erwerbsUNFÄHIG, völlig egal, ob das ein rentenrechtlicher Begriff ist oder nicht. Siehe dort: https://www.duden.de/rechtschreibung/Erwerbsunfaehigkeit Und wenn nun jemand nach den rentenrechtlichen Kriterien vollständig erwerbsgemindert ist, muss er noch lange nicht erwerbsUNFÄHIG sein, egal ob "Erwerbsunfähigkeit" ein rentenrechtsrelevanter Begriff ist oder nicht. Bitte versuchen Sie endlich mal etwas sorgfältiger zu lesen, damit Sie das Geschriebene auch richtig verstehen!
Da würde mich dann aber dann doch der dazu passende § im SGB interessieren? Wo ist das denn geregelt?Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es seit 2002 schon nicht mehr. Diese Rente aus medizinischen Gründen wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.Auch wenn es keine Erwerbunfähigkeitsrenten mehr gibt, kann man trotzdem erwerbsunfähig sein. MfG
Alles klar. Offensichtlich sind Sie nicht der Schorsch, der hier normalerweise recht hilfreiche Beiträge verfasst... Der Begriff Erwerbsunfähigkeit existiert natürlich nach wie vor, ist allerdings für die gesetzliche Rentenversicherung irrelevant, da hierauf nicht (mehr) abgestellt wird. Was eine Verlinkung auf den Duden soll, der natürlich für das Recht im Sozialgesetzbuch unverzichtbar ist (Achtung Ironie) erschließt sich mir nicht ganz. Am besten suchen Sie sich einen anderen Nickname, statt den "guten Namen" von Schorsch weiterhin zu "beschmutzen". Nur so eine Idee ;-)Dazu braucht man keine §§ sondern nur logisches Denkvermögen: https://www.duden.de/rechtschreibung/Erwerbsunfaehigkeit MfGDa würde mich dann aber dann doch der dazu passende § im SGB interessieren? Wo ist das denn geregelt?Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es seit 2002 schon nicht mehr. Diese Rente aus medizinischen Gründen wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.Auch wenn es keine Erwerbunfähigkeitsrenten mehr gibt, kann man trotzdem erwerbsunfähig sein. MfG
Ich habe auch nicht behauptet, dass das Urteil dumm wäre, sondern die Benutzung einer Begrifflichkeit, von der Sie selber sagen, dass diese im Sozialrecht nicht existent wäre. Scheinbar ist sie das aber! Und jetzt die große Frage, wer bescheinigt jemandem die Erwerbsunfähigkeit? Die RV kann ja demnach nur Erwerbsminderung! Das hier genannte Beispiel(Rollstuhl, blind, taub) suggeriert wohl solches. Aber wer gibt diesen Status, den es im Rentenrecht nicht mehr gibt? Dort ist dieser taubblinde bestenfalls auch nur erwerbsgemindert. Wer entscheidet die EU? Ein Arzt? Ein Gutachter? Ein Gericht? Reicht es, daß es alle sehen können?Ich behaupte der taubblinde im Rollstuhl kann noch arbeiten, in Heimarbeit Bänder einsprechen:"nächster Halt Posemuckel", Anweisung dazu in Brailleschrift. Und nun? Sie haben Recht, dass es Menschen gibt, die nichts mehr arbeiten können. Aber man kann sie nicht erwerbsunfähig benennen, wenn es diesen Status nicht gibt! Auch wenn die "unfähig sind eine Arbeit auszuführen", dann kann es auch nur so heißen....legen Sie allerdings dar, welche genauen Einschränkungen durch Krankheit/Behinderung besteht, liegt Leistungsfähigkeit nicht unbedingt vor.... Der BGH hat in diesem Zusammenhang formuliert, daß der Bezieher einer EM-Rente zwar erwerbsgemindert ist, aber wegen der erlaubten Zuarbeit nicht völlig erwerbsunfähig sei. Im Sozialrecht scheint dieser Begriff dummerweise noch herumzugeistern!Ich kann an der Urteilsbegründung nichts "Dummes" finden. Es ist nunmal Fakt, dass Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Nebenjob nicht erwerbsunfähig sein können, da sie sonst keine Nebentätigkeit ausüben könnten. Andererseits gibt es aber auch Mitbürger, die aufgrund Ihrer Krankheit oder Behinderung gar nicht mehr arbeiten können, selbst wenn sie es wollten. Diese "Unfähigkeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit" nennt man nun mal "Erwerbsunfähigkeit", auch wenn dieser Begriff im Sozialrecht nicht explizit erwähnt wird. Volle Erwerbsminderung bedeutet eben nicht automatisch Erwerbsunfähigkeit und deshalb ist die Urteilsbegründung völlig korrekt.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es seit 2002 schon nicht mehr. Diese Rente aus medizinischen Gründen wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.Auch wenn es keine Erwerbunfähigkeitsrenten mehr gibt, kann man trotzdem erwerbsunfähig sein. Dann sollte in irgendeinem Gesetzbuch stehen"Menschen, die keinerlei Tätigkeiten ausüben können, werden als erwerbsunfãhig bezeichnet. Dieses wird festgestellt von... anhand durch... ". Das gibt es aber nirgends. Landläufig wird das als" "erwerbsunfãhig" bezeichnet, aber nicht de jure! Vom höchsten deutschen Gericht so eine Bauernschläue, aber im Prinzip interessiert mich der Bundesgerichtshof wie der Kaiser von China! MfG
Deine Beratungsresistenz scheint chronisch zu sein. Die ist nicht mehr zu helfen.Was im einen Rechtsbereich eingefordert werden kann, gilt nicht für den anderen.Kompletter Blödsinn! Sie sollten sich mit den Gegebenheiten eines Rechtsstaates mal befassen. Ich befürchte aber das Sie das einfach nicht kapieren werden.
Hallo Falsch, so rein menschlich/unter uns ...interessiert es Sie überhaupt, was Sie hier an Ratschlägen/Hinweisen auf rechtlicher Basis erhalten??? Oder machen Sie eher auf Krawall in Ihrem 'Reich'/wie Sie es sehen wollen? - dann ist Ihnen guter dtsch. Granit sicher auch ein Begriff, wo es nicht weiter geht ;-) Gruß w.Was im einen Rechtsbereich eingefordert werden kann, gilt nicht für den anderen.Kompletter Blödsinn! Sie sollten sich mit den Gegebenheiten eines Rechtsstaates mal befassen. Ich befürchte aber das Sie das einfach nicht kapieren werden.
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