Hallo "Müller Karin",
die selbstinitiierte Kündigung eines ATZ-Verhältnisses ist oftmals nicht sinnvoll.
Wie von W*lfgnag beschrieben tritt ggf. ein Störfall ein; .. und das auch ohne Kündigung.
Aufgebautes Wertguthaben, welches eigentlich für eine Freistellungszeit angedacht war, wird in diesem Fall aufgelöst (und ausgezahlt)