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Experten-Antwort

Arbeitsunfähigkeit und LTA-Maßnahme

von Chrisalex4109.11.2020 | 06:37
2752 Ansichten
2 Antworten

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Hallo! Ich bin seit meiner medizinischen Reha für meinen jetzigen job leistungsunfähig unter 3 Stunden. Bin also arbeitsunfähig geschrieben. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind bewilligt in Form einer Umschulung. Jetzt habe ich gehört,dass Arbeitsunfähigkeit einer LTA-Maßnahme im Wege steht. Da aber die Arbeitsunfähigkeit ja nur meinen alten Job betrifft, dürfte das doch aber okay sein,oder? Für die LTA-Maßnahme bin ich ja dann arbeitsfähig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chrisalex41,

wenn Sie bei Beginn der Umschulung gesund sind, steht die aktuelle AU der LTA grundsätzlich nicht entgegen.

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1 Antworten

Siehe hieram 09.11.2020 | 12:34
Hallo Chrisalex41, eine Arbeitsunfähigkeit steht der LTA nur im Weg, wenn es sich um akute starke Beschwerden wie z.B. ein grippaler Infekt oder ähnliches während der Maßnahme handelt. Dass Sie 'arbeitsunfähig' sind, weil Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr über drei Stunden ausführen können ist Anlass für die LTA aber kein Hinderungsgrund. Entsprechend benötigen Sie eine AU-Bescheinigung des Arztes dann auch nur für den Fall einer akuten Erkrankung, weil Sie (davon gehe ich jedenfalls aus) während der LTA Übergangsgeld von der DRV erhalten und kein Krankengeld von der KK. Die KK wird auch nur bis zum Vortag des Maßnahmebeginns Krankengeld bezahlen, auch wenn die bisher fortlaufende AU-Bescheinigung über dieses Datum hinaus gilt. Eine 'Gesundschreibung' ist also ebenfalls nicht notwendig. Viel Erfolg!
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