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Experten-Antwort

Arbeitszeit bei voller Erwerbsminderung

von Frank S02.01.2017 | 16:10
4446 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich könnte ggf. eine Tätigkeit beginnen im Rahmen der 450,- € Hinzuverdienst. Ich bekomme eine volle unbefristet Erwerbsminderungsrente. Bei der Tätigkeit die ich machen könnte würden maximal 12 Stunden Wochenarbeitszeit zusammen kommen. Allerdings könnten die Arbeitsstunden pro Tag über 3 Stunden liegen. Wäre es möglich diese Tätigkeit ohne weitere Einschränkungen, sprich Abzüge oder andere Sanktionen auszuüben? Liebe Grüße Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank S.,

die Mitteilung der Aufnahme eines Minijobs kann im Einzelfall zum Anlass genommen werden, eine unbefristet bewilligte Rente nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Sollte sich bei einer solchen Überprüfung herausstellen, dass sich Ihr Leistungsvermögen nicht verbessert hat, wird die Rente uneingeschränkt weiterhin gezahlt.

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9 Antworten

Klaraam 02.01.2017 | 16:19
Nein, dann wird Ihre Rente geprüft.
Schorscham 02.01.2017 | 18:55
Oder anders ausgedrückt: Wenn ein Bezieher einer vollen EM-Rente offenbar mehr als unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, dann ist er entweder gar nicht vollständig erwerbsgemindert oder er arbeitet auf Kosten seiner Restgesundheit. Und wenn der sozialmedizinische Dienst der DRV keine Anhaltspunkte dafür findet, dass Letzteres zutrifft, ist die (volle) Rente futsch. Wer starke Nerven hat, kann das ja mal austesten. Ich würde wegen ein paar Euro Hinzuverdienst allerdings nicht meine hart erkämpfte Rente aufs Spiel setzen. MfG
W*lfgangam 02.01.2017 | 19:47
Hallo Frank S, ja, ist durchaus möglich, lesen Sie dazu auch diesen bemerkenswerten Beitrag/letzte Anwtort: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Abstrakt gesehen ist alles möglich, wenn sich Ihr ursprünglich festgestelltes Leistungsvermögen nicht verbessert hat. Praktisch können Sie im möglichen Überprüfungsfall auch an einen 'Sachbearbeiter' geraten, dem die EM-Geschichte grundsätzlich 'nicht so liegt /den hole ich jetzt vom Rentenhaken'. Rat: Schildern Sie Ihrer DRV vorab den genauen Inhalt Ihrer Tätigkeit (Verpflichtung dazu ergibt sich aus Ihrem Rentenbescheid, auch wenn es eine verdienstmäßig zulässige Tätigkeit ist), den zeitlichen Umfang tgl./wöchtl. Arbeitszeit /Tage die Woche /zu erwartenden mtl. Verdienst und warten Sie das Ergebnis ab. Gruß w.
Baderam 02.01.2017 | 19:51
Hallo Frank S., ich kann mich da nur voll an Schorsch Kommentar anschließen. Ich würde die volle EMR nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen. Mfg
W*lfgangam 02.01.2017 | 20:33
Mal unter uns, Bader, ich kennen aus den letzten 30 Jahren keinen EM-Fall, dem wegen eines Minijobs die Rente entzogen worden wäre. Warum sollte einem wegen 'Panikmache' das Recht auf eine leichte/zulässige Tätigkeit verwehrt werden?! Und was heißt da "aufs Spiel setzen"? Was aufs Spiel setzten ...berechtigte (Rente bleibt bestehen) oder unberechtigte EM-Rente? Und wenn es dann mal 'Krachen' sollte, dann hat sich das Leistungsvermögen sicher nicht erst mit dem Beginn der jetzigen Tätigkeit verbessert - ergo, Versicherte hat auch in solch einem Fall seine Mitwirkungspflichten verletzt 'mir gehts wieder besser', da würde sich mein Mitleid in Grenzen halten /Game over. Gruß w.
Schorscham 03.01.2017 | 14:22
DER war mal wieder echt gut.... :-) Wenn es immer so einfach wäre, eine "berechtigte" Rente von einer "unberechtigten" Rente zu unterscheiden, dann gäbe es nicht andauernd unterschiedliche Meinungen unter Sachbearbeitern, Widerspruchsausschüssen und SG-/LSG-/BSG-Richtern. Als Nicht-Betroffener kann es Ihnen auch völlig egal sein, wenn jemand blauäugig ins offene Messer läuft. Ansonsten siehe oben! MfG
W*lfgangam 03.01.2017 | 19:01
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo Miss Sophie, the same procedure as last year ? :-) Natürlich respektiere ich Ihre Mahnungen genauso, wie meine unvoreingenommen Hinweise auf die rechtlichen Möglichkeiten. Man muss sich aber auch mal in die Psyche Betroffener hineinversetzen *ich will nicht nur mit der Pulle am Fernseher hängen und/oder eh fette Enten am Teich füttern /mein Schicksal für alle Zeiten mit sportlichem Nichtstun begleiten. Deswegen ist ein Vorabanfrage unerlässlich - und 99,9 % *) der 'Betroffenen' werden auch weiter uneingeschränkt nicht leistungsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben. Gruß w. *) die Quote einfach nicht weiter bewilligter befristeter Renten nach erstem Auslaufen ist bedeutend höher!
Schorscham 04.01.2017 | 14:32
Das tue ich auch nicht, sondern ich arbeite bei Bedarf im Rahmen meiner idividuellen Hinzuverdienstgrenzen und der rentenrechtlichen Bestimmungen zusätzlich zu meiner BU-Rente. Und dass es auch möglich ist als Bezieher einer vollen EM-Rente bis zu 450 Euro hinzuzuverdienen, ohne die "unter 3 Stunden-Regelung" zu verletzen, beweisen zahlreiche EM-Rentner tagtäglich. MfG
W*lfgangam 05.01.2017 | 23:55
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo Schorsch, wie auch - unter Berücksichtigung des Mindestlohnes - sonst überhaupt möglich, der ab 2017 nur knapp 51 Std. im Monat zulässt ...fühlen Sie sich da aber ob der EM-Std.-Regelung mal nicht zu sicher ;-) Gruß w.
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