Hallo Mel,
es kann zu einer Überprüfung des Leistungsvermögens durch den Rentenversicherungsträger kommen. Ob Ihre zeitliche Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes damit auch weiterhin regelmäßig bei unter 3 Stunden liegt, ist eine Einzelfallentscheidung.