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ATZ mit GdB50

von Manfred01.03.2007 | 18:50
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7 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Folgender Fall: Ich habe mit meinem Arbeitgeber Ende 2002 einen Vertrag über 5 Jahre ATZ geschlossen. Dieser beinhaltet 2,5 Jahre Freistellungsphase. Ich bin Jahrgang März´49 und würde daher im April ´09 mit der ATZ beginnen. Im Febr. 2006 habe ich einen GdB50 bescheinigt bekommen. Nun die Frage: verkürzt sich nun die ATZ von 5 auf drei Jahre oder verschieben sich die 5 Jahre einfach um 2 Jahre nach vorn, so dass meine ATZ quasi im kommenden April anfangen würde? Sind die geschlossenen Verträge weiter gültig oder muss mit dem AG neu verhandelt werden? Vielen Dank für Ihre Mühe Manfred

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen beanspruchen wollen und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, so können Sie (bei rechtzeitiger Antragstellung) diese Rente ab dem 01.04.2009 mit 10, 8 % Abschlag beanspruchen.

Die bereits von Ihnen vereinbarte Altersteilzeit umfasst den Zeitraum von Frühjahr 2009 bis 2014. Ihren Angaben zufolge wurde ein Blockmodell vereinbart, wonach 2011 die sogen. Freistellungsphase eintritt.

In dieser Freistellungsphase wird das in der zuvor abgeleisteten Arbeitsphase gebildete Wertguthaben verbraucht, bzw. nachträglich auch von Seiten der BA geprüft inwieweit auch in dieser Zeit Erstattungsleistungen für Aufstockungsbeiträge an den Arbeitgeber zu erbringen sind.

Passiert der Wechsel vor Beginn der Arbeitsphase bzw. während der Arbeitsphase, so ist dies aus Ihrer Sicht unproblematisch.

Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann aber trotzdem nicht schaden.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es verbleibt bei den vorherigen Ausführungen.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Danke für den Hinweis - die Antwort wurde dahingehend korrigiert.

MfG

4 Antworten

Schadeam 02.03.2007 | 08:16
zunächst haben Sie eine gültige Vereinbarung, die weiterhin gilt. Wenn Sie oder Ihr AG daran etwas ändern wollen, sollten Sie das gemeinsam besprechen. Und wenn Sie sich einig sind, dass der alte Vertrag nicht mehr gelten soll und eine neue Vereinbarung abschließen, dann dürfen Sie das tun. Wer sollte Sie daran hindern?
Schadeam 02.03.2007 | 08:37
Lieber Experte, Mannfred schreibt, dass AT 2009 beginnt. Sie schreiben in Ihrer Antwort 2007 bis 2007. Da sehe ich leider eine Diskrepanz. sorry
Ossiam 02.03.2007 | 08:56
Hallo Manfred, zum besseren Verständnis wäre es vielleicht ratsam Sie teilen uns noch mit, ab wann Sie tatsächlich die ATZ begonnen haben.Ob Arbeitsphase oder Freistellungsphase ist völlig uninteressant.
Manfredam 02.03.2007 | 12:02
hallo nochmal! meine Frage richtete sich mehr dahin, ob ich wenn ich mit 63 in die abzugsfreie Alterrente gehe ebenfalls 5 Jahre vorher die ATZ beginnen kann und ob mein bestehender ATZ-Vertrag sich dementsprechend verschiebt oder die alten Daten (60-65) bestehen bleiben. Bleibt dies bestehen. hätte ich eine Freistellungsphase von einem halben Jahr. Bekomme ich dann eine Abfindung oder höhere Rente? Für dieses halbe Jahr brauche ich auch keine ATZ vereinbaren! MfG
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