Sofern Sie die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen beanspruchen wollen und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, so können Sie (bei rechtzeitiger Antragstellung) diese Rente ab dem 01.04.2009 mit 10, 8 % Abschlag beanspruchen.
Die bereits von Ihnen vereinbarte Altersteilzeit umfasst den Zeitraum von Frühjahr 2009 bis 2014. Ihren Angaben zufolge wurde ein Blockmodell vereinbart, wonach 2011 die sogen. Freistellungsphase eintritt.
In dieser Freistellungsphase wird das in der zuvor abgeleisteten Arbeitsphase gebildete Wertguthaben verbraucht, bzw. nachträglich auch von Seiten der BA geprüft inwieweit auch in dieser Zeit Erstattungsleistungen für Aufstockungsbeiträge an den Arbeitgeber zu erbringen sind.
Passiert der Wechsel vor Beginn der Arbeitsphase bzw. während der Arbeitsphase, so ist dies aus Ihrer Sicht unproblematisch.
Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann aber trotzdem nicht schaden.
MfG