Grundsätzlich kann dem Beitrag von „BUV“ zugestimmt werden. Denn Sinn und Zweck einer solchen Versicherung ist es, im Fall der Berufsunfähigkeit Sie finanziell abzusichern. In der Freistellungsphase bekommen Sie Ihre ATZ - Vergütung ohne Dass Sie noch arbeiten müssen, da Sie in der Regel zuvor in der Arbeitsphase ein Arbeitszeitguthaben aufgebaut haben, welches Sie dann in der Freistellungsphase abrufen. Sollten Sie Ihre Versicherung dennoch weiterführen wollen, so wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter, ob eine Weiterversicherung in der Freistellungsphase überhaupt vorgesehen oder möglich ist.