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Experten-Antwort

AU ab E-Datum

von Falk11.05.2015 | 14:48
964 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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habe eine Rehe-Maßnahme der LVA bewilligt bekommen, wg. HWS und LWS, nach einer Woche teilte man mir mit, das ich eine Woche Verlängerung bekomme, dann aber nach 2 Wochen Reha wurde ich mit Nierenkulliken ins Krankenhaus gebracht, habe dann noch 1 Woche meine Reha versucht zu machen, ging aber nicht und bin dann dann 3 Wochen Reha nach Hause gefahren, im Entlassungsbericht der Reha stand dann AU ab Entlassungsdatum, am Folgetag bin ich dann zu meinem Urologen gefahren, der hat mich dann 4 Wochen krankgeschrieben. Jetzt sagt die Krankenkassen aber, da ich abgebrochen habe und AU entlassen wurde, gilt erster Tag der Krankschreibung gleich erster Tag von Reha-Beginn. Das verstehe ich nicht. 1. bin ich gesund hingefahren, und 2. bin ich nur ab Entlassungsdatum AU. Bitte klären sie mich auf.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Falk,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung keine Auskünfte zum Recht der Krankenversicherung geben können (ich nehme an, es geht Ihnen um die Anspruchsdauer des Krankengeldes?). Wenden Sie sich mit Ihrer Frage daher am Besten an Ihre zuständige Krankenkasse oder ein entsprechendes Forum zum Krankenversicherungsrecht.

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2 Antworten

MSCUam 11.05.2015 | 16:52
Das ist die Krankengeld-Falle. Melde dich im Forum www.sozial-krankenkasssen-gesundheitsforum.de
Herz1952am 11.05.2015 | 18:07
Versuchen Sie es nochmal "im Guten" unter Vorlage aller Belege. Wenn das nichts nützt, oder Sie das schon gemacht haben, dann nehmen Sie sich am besten gleich einen Anwalt für Sozialrecht. Wenn dieser feststellt, dass die Krankenkasse falsch gehandelt hat, kostet Sie das nichts. Er schreibt einen Brief und die KK muss hirfür auch noch die Kosten übernehmen. Es geht bei Krankengeld einfach nicht anders. Die Kassen versuchen schon seit Jahren die kleinste Lücke auszunutzen, selbst wenn ein Gericht dies schon beanstandet hat. Mit den Gesetzen und Urteilen diesbezüglich ist jeder normale Mensch überfordert. Die Kassen handeln nach dem Motto: Jetzt ist erst mal der Versicherte am Zug und bis dahin tut sich nichts.
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