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Experten-Antwort

Aufforderung Reha kurz vor der Rente

von Vascomanni06.12.2018 | 23:12
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meine Situation. Bin seit Mai 18 im Krankengeld. Bekam jetzt von der KK die Aufforderung unter Berücksichtigung der 10 Wochenfrist bei der RV einen Rehaantrag zu stellen. Bei Ablehnung oder ohne Aussicht auf Erfolg, soll der Rehabilitationsantrag in einen frühzeitigen Rentenantrag umgemünzt werden.Meine Frage ist: Muss ich dann bei vorzeitiger Rente mit Rentenabschlag rechnen? Für mich macht die Reha keinen Sinn, da ich in kommender Woche das 63. Lebensjahr erreicht habe und nach 48 Berufsjahren zum 1.07.19 offiziell in Rente gehen kann. Wie soll ich vorgehen? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

der Aufforderung der Krankenkasse ist fristgerecht Folge zu leisten. Aber damit können Sie sich ja noch etwas (kurz vor Ablauf der 10 Wochen) Zeit lassen. Die Nachteile, die sie dadurch noch in Kauf nehmen müssten sind aber sehr gering.

Die EM-Rente dürfte fast so hoch sein wie die ab Juli angestrebte Altersrente.

Sie können entspannt Weihnachten feiern.

Viele Grüße

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4 Antworten

Rentenuschiam 07.12.2018 | 05:41
Sie sollten mit Ihrer Krankenkasse sprechen, vielleicht haben die ein Einsehen. Leider ist das nicht sehr wahrscheinlich. Wenn Sie den Reha-Antrag nicht stellen, ist die Krankenkasse berechtigt, Ihnen das Krankengeld zu entziehen. MfG
Vascomanniam 07.12.2018 | 07:18
Danke für die Informationen und Vorschläge. Wenn ich alles richtig gelesen und verstanden habe, muss ich mit keinen Rentenabschläge rechnen. Das ist mir wichtig, alles andere bekomme ich geregelt. LG
PeterTam 07.12.2018 | 06:26
ICH kann mir nicht vorstellen, das die DRV noch einer REHA zustimmen wird. Und eine Ablehnung seitens der DRV bedeutet nicht immer gleichzeitig eine Umdeutung in einen Rentenantrag. Sollte die DRV dem REHA Antrag Wiedererwarten doch Zustimmen, na ja..... dann gehst du eben in die REHA. Auch das bedeutet nicht gleichzeitig das dein REHA Antrag umgewandelt wird. Das die KK dich " loswerden " werden will, ist doch klar. ICH würde, um nicht in ein finanzielles Loch so kurz vor der Rente, zu fallen, den Antrag stellen. So viel ich weiss ist man auch nicht verpflichtet bei einer Ablehnung seitens der DRV einen Widerspruch einzulegen. Und der KK gegenüber hast deine " Pflicht und Schuldigkeit " getan.
Werner67am 07.12.2018 | 07:03
Welche Frist hat denn die Krankenkasse für den Antrag gesetzt? Sollte die Reha später in eine Rente umgewandelt werden, ist Folgendes wichtig: 1. Bei Rentenbeginn nach dem 63. Lebensjahr ist kein Abschlag zu befürchten 2. Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 kommen Sie in den Genuss der verlängerten Zurechnungszeit. Wenn eine Rente wegen voller EM mit Rentenbeginn 2019 bewilligt wird, könnte die also sogar höher sein als die abschlagsfreie Altersrente. (ich weiß, dass sind ziemlich viele "falls" und "wenns" - aber vielleicht helfen diese Überlegungen, um Ihnen Ihre Sorgen zu nehmen. Gruß Werner.
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