Kann ich die Auskunft über eine Ausgleichszahlung erhalten, auch wenn ich die Wartezeit von 35 Jahren noch nicht erreicht habe.
Hallo Anleger,
die für diesen Fall erteilte Rentenauskunft zur Ausgleichszahlung (für eine Altersrente ab 63 für langjährig Versicherte) basiert auf der Erwartung, dass die 35 Jahre rechnerisch erreichbar sind - sonst gibt es diese Auskunft erst gar nicht/keine Nachzahlungsmöglichkeit.
> Was ist mit der prognostizierten Ausgleichssumme, wenn sich mein Gehalt in den nächsten Jahren deutlich verringert, ich Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehe oder gar gar nicht mehr in die Rentenversicherung einzahle?
Verbleibt es dann trotzdem bei der prognostizierten Ausgleichssumme?
Diese Rentenauskunft/der Ausgleichsbetrag insgesamt hat nur 3 Monate Gültigkeit. Planen Sie ratenweise Einzahlungen nach eigener Einschätzung über die weiteren Jahre (allein schon wegen der steuerlichen Komponente) und Sie 'überzahlen' den später mal tatsächlichen Abschlag, erhalten Sie eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge – oder alles zurück, falls Sie dann gar keine vorgezogene Altersrente/vor der Regelaltersrente erhalten können.
Gruß
w.
Tut mir leid, aber das sind keine konkreten Antworten.
Ich kann natürlich noch die 35 Jahre Wartezeit „rein rechnerisch“ erreichen. Das könnte auch jemand der erst kurz vor dem 63. Lebensjahr die Wartezeit erfüllt. Reicht diese theoretische Möglichkeit tatsächlich aus, um eine entsprechende Auskunft erhalten zu können?
Dass diese nur 3 Monate Gültigkeit hat, spielt doch zunächst mal gar keine Rolle.
Sie steht aber im Raum. Wenn dort z.B eröffnet wird, dass ich 50000 € einzahlen kann, um die zu erwartenden Abschläge auszugleichen, sich meine tatsächliche Summe aber letztendlich völlig anders gestaltet, weil sich bis zum 63. Lebensjahr eben eine ganz andere Arbeitssituation ergibt (Krankheit, Arbeitslosigkeit, beitragsfreie Selbständigkeit), erfolgt doch meines Wissens nicht automatisch eine Neuberechnung, sondern nur, wenn ich eine neue Auskunft anfordere, oder sehe ich das falsch?
Also könnte ich 50000 € einzahlen, obwohl eine spätere Auskunft, die ich aber nicht anfordere, eine wesentlich geringere Summe ergeben würde?
Oder berechnet die Rentenversicherung mit dem 63. Lebensjahr automatisch neu und erstattet die überzahlte Ausgleichssumme? Wo genau könnte ich das dann nachlesen?